Kapitallebensversicherung
Wer im Alter nicht unter einem übersichtlichen Portemonnaie leiden möchte, muss bereits vorher etwas dafür tun. Die gesetzliche Rente ist inzwischen nur noch eine Säule der Altersvorsorge, private, betriebliche oder staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ergänzen das Bild. Auf der Suche nach dem richtigen Produkt begegnet man unweigerlich auch dem Klassiker unter den Vorsorgeprodukten. Die Kapitallebensversicherung hat eine lange Geschichte, jeder kennt sie. Doch ob sie auch ein Produkt mit Perspektive ist, wird unterschiedlich bewertet.
Die Kapitallebensversicherung, Nicht die flexibelste Wahl
Während heutzutage viele Vorsorgeprodukte sehr flexibel bei Laufzeiten oder Beitragszahlung sind, fristet die Kapitallebensversicherung das Dasein einer gewissen Unbeweglichkeit. Und auch wenn die meisten Versicherer die Policen mittlerweile kundenfreundlicher gestaltet haben, sollte man sich den Abschluss genau überlegen. Zunächst einmal liegt das daran, dass bei einer Lebensversicherung in aller Regel auch der Todesfallschutz mit integriert ist. Für Kunden mit Familien ist das natürlich ein zusätzlicher Schutz, wissen sie doch, dass die Hinterbliebenen im Zweifel einen festgelegten Beitrag erhalten. Alleinstehende allerdings bezahlen ein Risiko mit, das sie kaum abdecken müssen. Die Todesfallabsicherung wirkt sich zudem auf die Erträge aus.
Zinsen auf "Rekordniveau" bei der Kapital-Lebensversicherung
Die Problematik fallender Zinserträge bei Altersvorsorgeprodukten ist selbstverständlich auch an der Kapitallebensversicherung nicht spurlos vorübergezogen. Dabei war das Prinzip über viele Jahre ein erfolgversprechendes Modell. Das Guthaben aus einem Versicherungsvertrag ergab sich zum einen aus den Überschüssen, die eine Versicherungsgesellschaft erarbeiten konnte. Und zum anderen aus einem garantierten Zinssatz. Der Kunde hatte also die Gewähr, dass er mit Gewinn aus dem Vertrag hervorging. Schon immer war dabei der Anteil der Überschüsse aber von großer Bedeutung, denn der Garantiezinssatz allein war wenig attraktiv. Inzwischen sind zwei Dinge eingetreten, die der Kapitallebensversicherung einen Teil ihres Glanzes nehmen. Der Garantiezins ist Jahr für Jahr fast kontinuierlich immer weiter herabgesetzt worden. Im gleichen Atemzug konnten viele Versicherungsgesellschaften immer weniger Überschüsse produzieren. Am besten geht es daher den Kunden, die schon vor langer Zeit Verträge abgeschlossen haben. Denn für sie ist zumindest der Garantiezins noch auf einem Niveau, das für geringe Überschüsse entschädigt.
Die Lebensversicherung leistet in folgenden 2 Fällen:
- Wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt (Todesfall)
Die im Vertrag vereinbarte Versicherungs-Summe wird in diesem Fall ausbezahlt. Die Summe geht an die vertraglich bestimmte Person. Falls niemand bestimmt ist, sind die Erben automatisch die bezugsberechtigten. - Wenn der Versicherungsnehmer den Ablauf des Vertrages erlebt (Erlebensfall)
Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall die Versicherungs-Summe, zuzüglich der angesammelten Gewinn- bzw. Überschussanteile.
Die Direktversicherung
Bei der Direktversicherung handelt es sich laut Betriebsrentengesetz um eine Lebensversicherung, die durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abgeschlossen wird und für die Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung vorgesehen ist. Abgeschlossen wird die Direktversicherung in der Regel als Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hingegen der Versicherte. Entweder zahlt der Arbeitgeber den Betrag direkt in die Versicherung ein, oder aber er vereinbart mit dem Arbeitnehmer, dass ein Teil dessen Bruttogehaltes in die Versicherung fließt (Entgeltumwandlung).