Die Basisrente, umgangssprachlich Rüruprente genannt

Rüruprente - AltersversorgungNachdem die Riester-Rente vornehmlich für Angestellte und Familien mit Kindern interessant war, musste ein Modell für Selbstständige her. Schließlich müssen die ganz besonders für das Alter vorsorgen.

Die Rürup-Rente kann also als Gegenstück zur Riester-Rente betrachtet werden und sie bietet durchaus Vorteile. Hier und da bleibt aber auch ein fader Beigeschmack.

 

Steuervorteile fast grenzenlos

Besonders Besserverdiener profitieren in hohem Maße von der Rente für Selbstständige. Allein im Jahr 2010 konnten bis zu 20.000 Euro Beiträge jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 70 Prozent davon, also knapp 14.000 Euro, konnten direkt von der Steuer abgesetzt werden. Alles in allem sind die Gutverdiener am besten dran, denn je höher die Steuerbelastungen, desto höher die Absetzbarkeit. Die steigt bis zum Jahr 2025 übrigens sogar auf 100 Prozent an.

Außer Steuern nix gewesen

Der große Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit ist auch gleichzeitig der Nachteil der Rürup-Rente. Denn staatliche Zuschüsse, wie bei der Riester-Rente, sieht dieses Modell der Altersvorsorge nicht vor. Die Konsequenz: Gerade Selbstständige, die nicht zu den Großverdienern zählen, sind die Verlierer. Wer also wenig oder keine Steuern zahlt, hat kaum Vorteile oder geht leer aus.

Flexibel und unbeweglich zugleich

Selbstständige haben mal mehr, mal weniger Geld zur Verfügung, so ist das nun einmal. Daher ist positiv zu erwähnen, dass die Einzahlungen flexibel zu tätigen sind. Auch Sondereinzahlungen sind möglich, obwohl man sich den Anbieter schon sehr genau ansehen sollte, nicht jeder hat Sonderzahlungen im Portfolio. Im Gegensatz zu anderen Formen der Altersvorsorge ist die Rürup-Rente jedoch nicht beleihbar, sie dient nur einem einzigen Zweck: der Altersvorsorge. Hier zeigt sich das Produkt unbeweglich. Ebenso starr allerdings sind die Möglichkeiten, die Rente zu pfänden oder auf Hartz IV anzurechnen. Hier wird der Selbstständige geschützt. Einsichtig war der Gesetzgeber auch beim Zahlungsbeginn der Rente. Es kann schon vorkommen, dass ein Selbstständiger erst mit 70 oder noch später in die Rürup-Rente geht. Dem steht hinsichtlich des Zahlungsbeginns nichts im Wege.

Rürup-Rente - Vergleich