Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Ratgeber & Versicherungsvergleich     
Home
KFZ-Versicherung
Krankenversicherung
 
 
SPEZIALS
Baufinanzierung
Bauversicherungen
Fondsgebundene
Lebensversicherung
 
EU-Vermittlerrichtline
Versicherungsberater
 
 
 
 
 
 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben bzw. nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, gerät schnell in eine wirtschaftliche Notlage. Hier macht sich Bspw. ein Verdienstausfall nicht nur bei Besserverdienenden Arbeitnehmern, auch bei Berufseinsteigern, Beamten und Selbständigen bemerkbar - somit ist ein privater Versicherungsschutz unabdingbar. Ein Versicherungsvergleich bringt bei guter Beratung Aufschluß hinsichtlich Versorgungslücke, Bedingungswerk und Preis.

Bemerkenswert ist:
In mehr als 90 % aller Invaliditätsfälle war Krankheit und nicht Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit. In den vergangenen Jahren mussten, nach Berechnungen des map-reports, 970.000 Arbeitnehmer ihre Beschäftigung wegen Berufsunfähigkeit aufgeben. Dabei sind 76 % dieser Fälle auf Ursachen wie Herzkrankheiten, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Nerven-/ Geisteskrankheiten zurückzuführen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in eine Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung in Form einer Zusatzversicherung eingebunden werden oder man wählt die selbständige BU-Police.

Versicherte Leistungen

  • Variante 1
    Volle Befreiung von der Beitragszahlung für die Haupt- und eingeschlossenen Zusatzversicherungen.
  • Variante 2
    Volle Befreiung von der Beitragszahlung für die Haupt- und eingeschlossenen Zusatzversicherungen und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Diese Leistungen werden für die Dauer einer mindestens 50%-igen Berufsunfähigkeit und längstens bis zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht. Durch die Beitragsbefreiung bleibt der volle Versicherungsschutz der Hauptversicherung (Todes- und/oder Erlebensfalleistung) mit unvermindertem Anspruch erhalten. Die Leistungen aus der BU-Versicherung enden, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit wegen Genesung / Heilung / Rehabilitation unter 50% sinkt.
Die Leistungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt der Höhe nach ab einer Berufsunfähigkeit von 50% (=50% Rente). Einige Gesellschaften bieten auch Tarife mit einer Staffelregelung an. Hier beginnt die Leistungspflicht ab einer Berufsunfähigkeit von 25% (=25% Rente), diese setzt sich dann über die Stufen 50% (=50% Rente) und 75% (= Zahlung der vollen Rente) fort. Ein weiteres Modell sieht eine Staffelregelung über die Stufen 33% und 66% Berufsunfähigkeit vor.
Darüber hinaus muß in der Regel, bei Eintritt des BU-Falles, ein anteiliger Beitrag zum verbleibenden BU-Rentenanspruch gezahlt werden.
Die Beiträge richten sich nach der Höhe der versicherten Rente und der Versicherungs- und Leistungsdauer. Für bestimmte Berufe, wie Handwerker und andere Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko werden Berufszuschläge erhoben.

Preisvergleiche reichen bei Berufsunfähigkeitspolicen in der Regel nicht aus. Die billigste Police muss nicht unbedingt die beste Police sein, denn die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften weichen in entscheidenden Punkten voneinander ab - daher ist ein Versicherungsvergleich der Berufunfähigkeitsbedingungen ebenso wichtig.

Hier können Sie sofort Beiträge & Leistungen vergleichen:

Unsere Beiträge haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
© bedarfsgerecht versichert 2003-2010

 
   

Google-Anzeigen