Die gesetzliche Krankenversicherung     
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Herzstück des Sozialstaats und der älteste Zweig der Sozialversicherung. Als gesetzliche Krankenversicherung sorgt sie dafür, das jeder GKV-Versicherte, unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er benötigt. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung haben Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko einen Einfluss auf die Beitragshöhe oder den Umfang der Leistungen im Krankheitsfall.

Die wichtigsten Gruppen der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie alle Rentner, die in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 % der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren.

Freiwillig versichert sind alle, die nicht pflichtversichert sind, aber dennoch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das sind beispielsweise Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Freiberufler und Selbstständige, wie zum Beispiel
Bilanzbuchhalter

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung darf keinem Versicherungsberechtigten die gesetzliche Krankenversicherung verweigert werden. Zudem basiert im Gegensatz zur PKV das System der GKV auf dem Solidarprinzip. Insoweit werden die Kosten der Krankenkassen durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richtet, gedeckt. Der Besserverdienende kommt also praktisch auch für die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder auf. Beiträge für die Krankenversicherung basieren auf dem Lohnniveau des Versicherten, wobei der Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist. Diesen Beitrag zur Krankenversicherung bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf.

Geleistet wird in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden erbracht und die Krankenkasse zahlt direkt an die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw.) 

Trotz eines einheitlichen, gesetzlich vorgeschriebenen und daher nahezu identischen Leistungskatalogs gibt es sehr große Beitragsunterschiede bei den Kassen. Die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen werden prozentual vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringen Einkünften und rückläufigem Einkommen, etwa im Alter. Wie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Wichtig:
Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung)
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene, Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich.
Im günstigsten Fall können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mehr als 500 Euro netto pro Jahr sparen.

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Unser TIPP:
Die GKV leistet bei notwendigen Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in begrenztem Umfang, medizinisch notwendige Rücktransporte sind ganz ausgeschlossen. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung springt ein!

Unsere Beiträge haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
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