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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Die Krankenkassenleistungen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und im Kern handelt es sich dabei um die folgenden:
Diese Leistungen gibt es bei jeder Krankenkasse im selben Umfang. Die restlichen fünf Prozent gehören zu den freiwilligen Mehrleistungen und werden in der Satzung der einzelnen Kasse geregelt. Hier haben große und damit finanzstarke Kassen grundsätzlich mehr zu bieten als kleinere. Zu den Satzungsleistungen gehören beispielsweise Krankengeldansprüche für Selbständige oder besondere Zuschüsse zu Kuren. So bietet die DAK ihren Versicherten unter anderem Haushaltshilfe wegen einer akuten Erkrankung an - eine Leistung, die das Gesetz nicht vorschreibt.
Geleistet wird in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden erbracht und die Krankenkasse zahlt direkt an die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw.)
Trotz eines einheitlichen, gesetzlich vorgeschriebenen und daher nahezu identischen Leistungskatalogs gibt es sehr große Beitragsunterschiede bei den Kassen.
Die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen werden prozentual vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringen Einkünften und rückläufigem Einkommen, etwa im Alter. Wie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Wichtig:
Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene, Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich.
Im günstigsten Fall können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mehr als 500 Euro netto pro Jahr sparen.
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Unser TIPP:
Die GKV leistet bei notwendigen Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in begrenztem Umfang, medizinisch notwendige Rücktransporte sind ganz ausgeschlossen. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung springt ein!
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