Haftpflichtversicherung - Grundlagen zur Haftpflicht
Der Begriff Haftpflicht bezeichnet die sich aus den BGB ergebende Verpflichtung, dass man Schäden zu ersetzen hat, die man einem anderen zugefügte. Haben Sie einen Schaden verursacht so müssen Sie für die gesamten Folgen einstehen. Haftungsbegrenzungen der Höhe nach kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Vielmehr heißt es bei einem Sachschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten oder Geldersatz für die beschädigten Gegenstände sowie daraus resultierende Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall).
Bei einem Personenschaden werden Behandlungskosten und Verdienstausfall des Geschädigten anfallen, möglicherweise auch Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenansprüche des Geschädigten oder der Hinterbliebenen.
Auch Kinder haften, wenn sie das siebente Lebensjahr vollendet haben! Die Haftung des Kindes entfällt nur dann, wenn im Schadensfall die Einsicht fehlte und dies vom schädigenden Kind bzw. dem gesetzlichen Vertreter nachgewiesen werden kann. Bei Kindern unter sieben Jahren spricht man von Schuldunfähigkeit. Jedoch kann auch eine Haftung desjenigen in Frage kommen, der seine Aufsichtspflicht über das schädigende Kind verletzt hat. Das sind in aller Regel die Eltern, aber auch Großeltern, Kindermädchen, Tagesmütter oder Nachbarn, die das Kind beaufsichtigt haben. In diesen Fällen kommen die Aufsichtspersonen nur aus der Haftung heraus, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden trotz ordentlicher Aufsicht eingetreten wäre.
Aufgaben der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung "erledigt" die Schadensersatzansprüche, die von einem Geschädigten an den Schadensverursacher herangetragen werden. Sie stellt ihren Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei, die gegen ihn erhoben werden. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sie zahlt Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten.In gewisser Weise gewährt die Haftpflichtversicherung somit auch einen passiven Rechtsschutz bei Schadensersatzansprüchen.
Hier finden Sie zu den jeweiligen Versicherungsparten der Haftpflichtversicherung weiterführende Informationen:
- Private Haftpflichversicherung
zur Abdeckung der Risiken als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - Amtshaftpflichtversicherung & Diensthaftpflichtversicherung
zur Absicherung von Haftpflichtrisiken für Beamte und Bedienstete im öffentlichen Dienst - Bauherren-Haftpflichtversicherung
Versicherung gegen Haftpflichtansprüche an den Bauherren, während des Bauens - Tierhalterhaftpflichtversicherung
zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren - Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Versicherung gegen Haftpflichtschäden bei Immobilienbesitz bzw. Grundbesitz - Haftpflichtversicherung für PKW und Motorrad
Pflichtversicherung gegen Haftpflichtrisiken durch Gebrauch von Kraftfahrzeugen
Sie können zu den vorgenannten Versicherungsarten der Haftpflichtversicherung einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen.