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Haftpflicht - Definition & Grundlagen

Unter dem Begriff "Haftpflicht" versteht man die sich u.a. aus den BGB ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Voraussetzung für die Haftpflicht ist in der Regel das Verschulden. Ein Verschulden kann sich schon daraus ergeben, wenn man nur die Ursache für einen Schaden gesetzt hat. Man spricht dann von der Verursachungs- oder Gefährdungshaftung.

Grundlage der Verschuldenshaftung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht unter § 823 BGB:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadenersatz. Sind sie für einen Schaden verantwortlich, so müssen Sie für die gesamten Folgen einstehen. Eine Haftungsbegrenzungen der Höhe nach kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht.
Vielmehr heißt es bei einem Sachschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten oder Geldersatz für die beschädigten Gegenstände sowie daraus resultierende Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall).
Bei einem Personenschaden werden Behandlungskosten und Verdienstausfall des Geschädigten anfallen, möglicherweise auch Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenansprüche des Geschädigten oder der Hinterbliebenen.

Kinder haften wenn sie das siebente Lebensjahr vollendet haben!
Die Haftung des Kindes entfällt nur dann, wenn im Schadensfall die Einsicht fehlte und dies vom schädigenden Kind bzw. dem gesetzlichen Vertreter nachgewiesen werden kann. Bei Kindern unter sieben Jahren spricht man von Schuldunfähigkeit. Jedoch kann auch eine Haftung desjenigen in Frage kommen, der seine Aufsichtspflicht über das schädigende Kind verletzt hat. Das sind in aller Regel die Eltern, aber auch Großeltern, Kindermädchen, Tagesmütter oder Nachbarn, die das Kind beaufsichtigt haben. In diesen Fällen kommen die Aufsichtspersonen nur aus der Haftung heraus, wenn sie nachweisen können, daß sie alles Erforderliche zur Beaufsichtigung getan haben oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsicht eingetreten wäre.

Aufgaben der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung "erledigt" die Schadensersatzansprüche, die von einem Geschädigten an den Schädiger herangetragen werden. Sie stellt ihren Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei, die wegen eines Personen- oder Sachschadens gegen ihn erhoben werden.
Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sie zahlt, wenn der Geschädigte Anspruch auf Wiedergutmachung hat, oder wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten. Somit gewährt die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz.
Da sich die Haftpflichtversicherung aber grundsätzlich nur mit den Forderungen der Gegenseite befasst, ist darin kein Ersatz für eine Rechtsschutz-Versicherung zu sehen!

Hier finden Sie zu den jeweiligen Versicherungsparten der Haftpflichtversicherung weiterführende Informationen:

Unsere Beiträge haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


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