Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung benötigt jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Dabei kann der Versicherungsnehmer in dieser Eigenschaft Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder auch Mieter sein.
Wie bei allen Haftpflichtschäden auch, haften Immobilieneigentümer mit ihrem gesamten Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den/ die Eigentümer, indem sie im Schadensfall die berechtigten Ansprüche des Geschädigten ausgleicht. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, übernimmt die Versicherung die mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten. Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer springt also immer dann ein, wenn der Haus-, Grundstücks- oder Wohnungseigentümer aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus belangt wird.
Für Besitzer und Bewohner von selbstgenutzten Eigenheimen ist der Versicherungsschutz in der Regel in die Privathaftpflichtversicherung integriert oder integrierbar.
Als Eigentümer von Haus und Grundbesitz haftet man für die Gefahren, die von diesem Eigentum ausgehen. Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist verankert, wofür der Immobilienbesitzer haftbar gemacht werden kann:
- § 836 (Haftung des Grundstücksbesitzers)
- § 837 (Haftung des Gebäudebesitzers)
- § 838 (Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen)
- § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht)
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gilt es, Gefahrenquellen zu sichern- und deren Nichtbeachtung kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Es erwartet niemand vom Verkehrssicherungspflichtigen, dass er die Gefahrenquelle gegen alle erdenklichen Schadensfälle absichert. Er muss aber die zu Gebote stehenden Maßnahmen treffen, um voraussehbare Gefahren, die durch eine gewöhnliche bzw. bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können, zu verhindern.