Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung    
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Warum eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Es genügt 1 Liter Heizöl, um 1 Million Liter Grundwasser zu verseuchen!
Wer sein Haus mit Öl beheizt verfügt über ober- oder unterirdische Heizöltanks zur Bevorratung und Lagerhaltung von Heizöl. Gern wird dabei übersehen, das der Gesetzgeber für Besitzer und/oder Nutzer von Heizöltanks mit dem Wasserhaushaltsgesetz strenge Haftungsregelungen vorgenommen hat.
So haften Sie für sämtliche Folgen von Verunreinigungen des Grundwassers und von Gewässern durch auslaufendes Heizöl in unbegrenzter Höhe. Dies ist unabhängig vom eigenen Verschulden.

Sollten gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der versicherten Anlage austreten, so sind in der Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung beispielsweise Rettungskosten, außergerichtliche Gutachterkosten, Schäden an unbeweglichen Sachen wie beispielsweise Gebäuden, Gemäuern oder Fußböden, Kosten der Schadensbeseitigung, beispielsweise durch Reinigung der Kellerwände und Böden des Gebäudes, in dem die Anlage steht, oder bei Austausch des Erdreichs versichert. Der tatsächliche Versicherungsumfang variiert je nach Anbieter.
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Inhaber/Nutzer privater Heizöltanks insoweit vor daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen. Gezahlt wird auch bei Eigenschäden, wenn z. Bsp durch auslaufendes Öl Ihre eigenen Mauerwände oder das Erdreich beschädigt werden.

Der Versicherungsschutz besteht für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

 
Wir sind da wenn Sie uns brauchen!
 
 


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oder Telefonisch unter 0900 1 999 815

Telefonkosten:
0,49 € je Minute aus dem Festnetz und
maximal 2,99 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

 






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