Ratgeber und Versicherungsvergleich für eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung    
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Warum eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

Der Eigentümer von Haus und Grundbesitz haftet auch für die Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen. Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist verankert, für was der Immobilienbesitzer haftbar gemacht werden kann:

  • § 836 (Haftung des Grundstücksbesitzers)
  • § 837 (Haftung des Gebäudebesitzers)
  • § 838 (Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen)
  • § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht)
    Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden. Verkehrssicherungspflichtig ist wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.
    Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen nicht erwartet, dass er die Gefahrenquelle gegen alle denkbaren Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren treffen, die durch eine gewöhnliche bzw. bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.
    Bezogen auf den Immobilienbesitzer bedeutet dies z.Bsp. Streupflicht, beseitigung von Hindernissen usw.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Hausbesitzer und/oder Grundstücksbesitzer. Diese Versicherung benötigt insoweit jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Dabei kann der Versicherungsnehmer in dieser Eigenschaft Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder auch Mieter sein.
Die mit der Verwaltung, Reinigung und sonstigen Betreuung der Immobilie beauftragten Personen sind gegen Ansprüche, die gegen sie aus Anlaß der Ausführung dieser Verrichtung erhoben werden, mit versichert.
Bei Eigentümergemeinschaften ist diese in Gemeinschaft auch Versicherungsnehmer.

Wie bei allen Haftpflichtschäden auch, haften Immobilieneigentümer mit ihrem gesamten Vermögen und mit seinem Einkommen (bis zur Pfändungsgrenze).
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt insoweit den Eigentümer vor solchen Forderungen. Außerdem werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Hierin wird die Funktion der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Haus-Grundstücks- oder Wohnungseigentümer aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus belangt wird.

Für Besitzer und Bewohner von selbstgenutzen Eigenheimen ist der Versicherungsschutz in der Regel in die Privathaftpflichtversicherung integriert oder integrierbar.

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