Die Jagdhaftpflichtversicherung  
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Warum eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Im Wald das sind die Jäger...
Aber wer in der BRD jagen will, benötigt neben einem Jagdschein auch eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung. Das eine bedingt das andere, also ohne Haftüflichversicherung gibts auch keinen Jagdschein und so muss die Deckungszusage bzw. Versicherungszusage mindestens so lange gelten, wie der Jagdschein gültig sein soll. In der Regel sind es bis zu 3 Jahre.
Wenn ehemalige Jäger Ihre Waffen behalten möchten, müssen auch die einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.

Der Gesetzgeber hat als Versicherungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden als Mindestsumme festgelegt, Zu empfhelen sind jedoch für Personen- und Sachschäden pauschal mindestens 5.000.000 Euro, weil auch Jäger nach BGB § 823 unbegrenzt für die von ihm verursachten Schäden haften.

Die Jagdhaftpflichtversicherung tritt für die Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen ein, die der Jagdscheininhaber in Ausübung der Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Grob fahrlässiges Verschulden ist jedoch hier, wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, ausgeschlossen.

 
Wir sind da wenn Sie uns brauchen!
 
 


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oder Telefonisch unter 0900 1 999 815

Telefonkosten:
0,49 € je Minute aus dem Festnetz und
maximal 2,99 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

 










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