Die Jagdhaftpflichtversicherung | ||||||||
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Warum eine Jagdhaftpflichtversicherung? Im Wald das sind die Jäger... Der Gesetzgeber hat als Versicherungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden als Mindestsumme festgelegt, Zu empfhelen sind jedoch für Personen- und Sachschäden pauschal mindestens 5.000.000 Euro, weil auch Jäger nach BGB § 823 unbegrenzt für die von ihm verursachten Schäden haften. Die Jagdhaftpflichtversicherung tritt für die Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen ein, die der Jagdscheininhaber in Ausübung der Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Grob fahrlässiges Verschulden ist jedoch hier, wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, ausgeschlossen.
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