Ratgeber und Versicherungsvergleich für eine KFZ-Versicherung     
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Warum eine KFZ-Haftpflichtversicherung?

Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung ist durch das "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" (PflVG) für alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhänger vorgeschrieben, die sich im Straßenverkehr bewegen. Schon bei der Zulassung des Karftfahrzeuges muss beim Straßenverkehrsamt eine Versicherungsbestätigungskarte (früher Doppelkarte genannt) vorlegt werden. Das Pflichtversicherungsgesetz resultiert aus der Überlegung, dass

  1. - ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann
  2. - der Verursacher eines Schadens finanziell in der Lage sein muss, selbst größere Schäden zu bezahlen.

Die Aufgaben einer KFZ-Haftplichtversicherung sind im wesentlichen:

  1. die Befriedigung berechtigter Ansprüche,
  2. die Abwehr unberechtigter Ansprüche,

die an den Fahrzeughalter gestellt werden, wenn Dritte durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges geschädigt werden. Reguliert werden Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden des oder der geschädigten Dritten. Der geschädigte hat gegenüber der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, einen Direktanspruch, kann also direkt seinen Schaden mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Das PflVG hat konkrete Mindestversicherungssummen vorgegeben, jedoch empfielt sich die "unbegrenzte Deckung", weil der Mehrbeitrag gegenüber der Mindesteckung unerheblich ist.

Die Tarife der Versicherer berechnen sich nach

  • der Art des Fahrzeuges (Pkw, Lkw, Motorräder
  • der Leistung (Motorstärke in Hubraum, PS, KW)
  • Typklassen (Schadenbedarf eines ganz bestimmten Fahrzeugtyps)
  • Regionalklassen (regionale Aspekte des Schadenverlaufes)
  • Berufsgruppen (Beamte, Landwirtschaft)
  • Schadenfreiheitsrabatte (für unfallfreies Fahren)

Hier können mit wenigen Mausklicks die Konditionen für eine KFZ-Versicherung unter mehr ams 70 Gesellschaften vergleichen. Sie haben ferner durch uns Zugriff auf günstige Internet-Spartarfife. Der kostenlose Preis- und Leistungsvergleich ist kostenlos und unverbindlich!

Zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bietet die Kaskoversicherung. Unterschieden wird hier zwischen der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Während die Vollkasko nahezu alle Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle reguliert, dient die Teilkaskoversicherung dem Ausgleich von versicherungsschäden durch Fahrzeugediebstahl, Einbruch, Explosions- oder Brandschäden, Sturm-, Blitz- oder Hagelschäden, Glasbruchschäden, Schäden an der Verkabelung durch z. B. Kürzschlüsse, Marderbisse ohne evtl. Folgeschäden

 
Wir sind da wenn Sie uns brauchen!
 
 


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oder Telefonisch unter 0900 1 999 815

Telefonkosten:
0,49 € je Minute aus dem Festnetz und
maximal 2,99 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

 


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