Ratgeber und Versicherungsvergleich für eine Privathaftpflichtversicherung      
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Warum eine Privathaftpflichtversicherung?

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen und ein Missgeschick ist schnell passiert.
Nachbars Scheibe zu ersetzen, davon geht die Welt sicher nicht unter, denn solche kleineren Missgeschicke lassen sich notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen.
Regelrecht existenzbedrohend wird es dann, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Dritten verletzen, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen. Was da an Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen kann ist nicht auszudenken. Im schlimmsten Fall Schmerzensgeld oder lebenslange Renten, die Aufwendungen in Millionenhöhe erfordern.

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zur Sparte der Haftpflichtversicherungen und sichert den privaten Versicherungsnehmer nebst seinen Familienangehörigen vor Schadenersatzforderungen Dritter ab. Versichert ist auch Hauspersonal (Putzfrau, Kindermädchen usw.), allerdings nur um Rahmen der Dienste, die auftragsgemäß wahrgenommen werden.
Es werden je nach Tarif verschieden hohe Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden angeboten. Unterschieden wird in der Regel zwischen Personenschäden und Sachschäden, wenn beides nicht pauschal in der Deckungssumme enthalten sein sollte.
Vermögensschäden, das wären z.B. Umsatzeinbußen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, werden in der Privathaftpflichtversicherung nicht unbedingt erfasst und müssten dann durch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden.

Mitversichert sind in der Regel auch die Schäden, die bestimmte Haustiere bei Dritten anrichten können. Dazu zählen Katzen, Meerschweinchen, Vögel; nicht aber Hunde und Pferde, für die es eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung gibt.

In gewisser Weise beinhaltet die Privat-Haftpflicht-Versicherung auch einen gewissen Rchtsschutz, denn sie wehrt unberechtigte Forderungen notfalls auch mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab.

Viele Versicherer bieten erweiterte Deckungskonzepte, z.B.:

  • Ausfalldeckung
    Versichert sind hier die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat. Leistungsgrundlage ist jedoch ein rechtskräftiger Titel.
  • deliktunfähige Kinder
    Weil Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    Durch den Einschluss dieser Zusatzversicherung verzichtet die Versicherung auf die Einrede der Deliktunfähigkeit und begleicht den Schaden, sofern dieser Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist. Die Versicherungssummen sind dann meistens auf 5.000 bis 30.000 Euro begrenzt.
  • Mietsachschäden
    Sie können in der Regel problemlos dieses Risiko in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Nornmalerweise wird dann die Schadenssumme begrenzt.
    Glasschäden oder Schäden an Einbauten der Mietsache sind in der Regel nicht mit verschert, auch keine Allmählichkeitsschäden.
  • Gefälligkeitsschäden
    Wenn einer Ihrer unentgeltlicher Helfer (z.B. bei Umzug) einem Dritten einen Schaden zufügt, so kann diese KLausel zusätzlich zur normalen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Nicht versichert sind

  • vorsätzlich begangene Schäden
  • Mietsachschäden sofern nicht extra vereinbart
  • Schäden oder Verlust geliehener oder gemieteter Sachen
  • Schäden innerhalb der Mitversicherten (Kind sitzt auf Papas Brille)
  • Bußgelder und Geldstrafen des Staates
  • Schäden in Zusammenhang mit Straftaten

 

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