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Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Fühlt sich Ihr Hund angegriffen und beißt plötzliche einen Passanten, hat der Passant Anspruch auf Schadenersatz. Scheut Ihr Pferd und verursacht einen Verkehrsunfall, haften Sie als Halter für die entstandenen Schäden.
Auch ein Tierhalter muss für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt. Sie haften für diese Schäden, wie auch in der Privathaftpflichtversicherung, in unbegrenzter Höhe.
Die Tierhalterhaftung ist faktisch eine Spezialform der Gefährdungshaftung und greift im Sinne des § 833 Satz 1 BGB ausdrücklich auch ohne Verschulden
des Tierhalters. Der Begriff der Gefährdungshaftung ergibt sich durch die Gefahr, das ein Tier unberechenbar reagieren kann.
Tierhalter ist jeder, der
- die Bestimmungsmacht über das Tier hat
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt
- das Risiko seines Verlustes trägt
Die Tierhaltereigenschaft ist damit nicht zwingend mit dem Eigentum verbunden. Tierhalter ist zum Beispiel auch der, dem ein Tier nur zugelaufen ist, der es aber über einen längeren Zeitraum hinweg füttert und unterbringt. Auch Minderjährige können Tierhalter sein.
Für Katzen, Meerschweinchen, Vögel und dergleichen benötigen Sie keine seperate Haftpflichtversicherung für Tierhalter, wohl aber für Hunde und Pferde.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung
Halter von Hunden unterliegen einer Gefährdungshaftung gemäß BGB. Faktisch bedeutet dies, dass Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden,
wenn das Tier einem Dritten Schaden zufügt. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab, auch wenn es dafür gerichtlicher Inanspruchnahme bedarf.
In der Regel ist der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Hundehalter versichert, aber auch ein aushilfsmäßiger Führer eines Hundes.
Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.
Auch hier geht man nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten seines Pferdes.
Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung betrifft gewerbliche und private Pferdehalter und -besitzer gleichermaßen, ohne das Halter und Besitzer dabei identisch sein müssem.
Versichert sind alle Schäden, die durch die Haltung und den Einsatz des Pferdes Dritten zugefügt werden, ohne das es eine Rolle spielt, ob das Pferd im Sport oder als Freizeitpartner
eingesetzt wird. Auch die reiterliche Qualifikation oder das Alter des Reiters haben hinsichtlich des Versicherungsschutzes keine Bedeutung.
Auch wer sein Pferd von anderen reiten lässt (Fremdreiterrisiko) bleibt haftbar uns sollte dieses Risiko im Versicherungsvertrag einbinden lassen.
Bei Pferdeleistungsschauen ist in der Regel eine Pferdehalterhaftpflicht vorgeschrieben.
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