Die Wassersporthaftpflichtversicherung | ||||||||
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Warum eine Wassersporthaftpflichtversicherung? Wenn auf einer lustigen Seefahrt mal etwas passiert, kann dies nicht nur die Urlaubsstimmung trüben sondern auch Haftpflichansprüche Dritter bedeuten. Eine Wassersporthaftpflichtversicherung benötigen Freizeitkapitäne, die eigene oder fremde Boote mit Motor sowie eigene Segelboote führen.
Versichert werden kann auch die Benutzung von Wasserfahrzeugen ohne Motor. Dazu gehören Surfbretter, Paddelboote, Ruderbote, Schlauchboote
oder Segelboote. Sie können die Haftpflichversicherung nur für das Inland abschließen, sollten dabei aber bedenken, dass in einigen Ländern (z.B. Belgien, Italien Niederlande, Ungarn) eine Wassersporthaftpflichtversicherung Pflicht ist. Die Wassersporthaftpflichtversicherung versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Haltung, Besitz und Gebrauch von Wassersport-Fahrzeugen zu privaten Zwecken. Versichert sind also Personen- und Sachschäden und solche Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren. Auch eine Wassersporthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Schadensersatzpflicht und betreibt bei Bedarf die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dazu gehört auch die Kostenübernahme einer notwendigen Prozessführung zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Die Jahresbeiträge für eine Wassersporthaftpflichtversicherung errechnen sich aus der Höhe der gewählten Deckungssumme, sowie der Motorleistung oder Segelfläche. Die Deckungssummen sollte man nicht zu gering ansetzen, denn versichert sind nur Schäden bis zur vereinbarten maximalen Versicherungssumme.
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