Die Krankenversicherung - Grundlagen & Themenübersicht

Gut versichert im Krankheitsfall.Die Krankenversicherung erstattet, je nach Krankenversicherungstarif, ganz oder teilweise, dem Versicherten die Kosten für ärztliche Behandlung bei Erkrankung, bei Mutterschaft oder nach Unfällen.
Dabei liegen die Leistungsschwerpunkte auf der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, der Arzneimittelversorgung und der Krankenhauspflege. Es werden aber auch Kosten für die Gesundheitsvorsorge und für Rehabilitationsmaßnamen übernommen.

Eingeführt wurde das Prinzip einer gesetzlichen Krankenversicherung schon 1883 von Bismarck, der damit die Verbundenheit des Staates zur Arbeiterklasse stärken wollte. Für Angestellte wurde erst 1911 ein entsprechendes Versicherungsgesetz erlassen.

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Krankenversicherung - Versicherungspflicht


Seit dem 1. 4. 2007 besteht in Deutschland die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.  Wer sich der Versicherungspflicht erfolgreich entzog, muss im Krankheitsfall die Beiträge zum Teil nachträglich entrichten und wird zudem mit einem Säumniszuschlag belangt.

Die Pflicht, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, besteht in der Regel für

  • Arbeiter und Angestellte, deren Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt,
  • Studenten und Praktikanten (Studenten haben eine Befreiungsmöglichkeit),
  • Rentner und Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz,
  • Personen, welche in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher),
  • Personen, die an berufsfördernden Maßnahmen und Einrichtungen für Behinderte teilnehmen,
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige und
  • Künstler und Publizisten (Künstlersozialkasse).

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2011 für alle Bürger 4.125,00 € im Monat, bzw. 49.500 € im Jahr. Bis zu diesem Entgelt besteht also Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.


Befreiungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Das Recht, von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreit zu werden, haben

  • Arbeiter und Angestellte, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
  • Teilzeitbeschäftigte, die seit mindestens fünf Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und dadurch nicht pflichtversichert waren. Dafür darf die Arbeitszeit höchstens 50 % eines vergleichbar Beschäftigten des Unternehmens betragen. Diese Regelung greift auch für den Fall, dass ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird und sich dieses dem vorherigen Arbeitsverhältnis lückenlos anschließt.
  • Studenten; dafür müssen sie innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Studiums bzw. des Eintritts der Versicherungspflicht einen entsprechenden Befreiungsantrag stellen.Während des Studiums ist die Befreiung unwiderruflich, sofern es nicht zu einer Versicherungspflicht bei der Gesetzlichen Krankenkasse kommt, weil z.B. ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis eingegangen wird.

Ein Antrag auf Befreiung muss bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Privat oder gesetzlich

Gesetzliche Krankenversicherung oder private KrankenversicherungWir unterscheiden in Deutschland grundsätzlich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden weitestgehend auf Grundlage der vom Staat festgelegten Leistungsstandards kalkuliert. Sie sind unabhängig vom Gesundheitsstatus der versicherten Personen und richten sich weitestgehend nach dem Bruttoeinkommen.  Auf diese Weise soll die für das Solidarprinzip notwendige Umverteilungskomponente zu tragen kommen. 
In der privaten Krankenversicherung  orientiert sich der Beitrag nach den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitsstatus des Antragstellers. Insoweit sind die Kosten absolut auf die Person und das damit prognostizierte Risiko bezogen und völlig unabhängig vom Einkommen.