Die Krankenversicherung     
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Krankenversicherung - Grundlagen & Themenübersicht

Wir unterscheiden in Deutschland grundsätzlich zwischen

Die Krankenversicherung erstattet, je nach Krankenversicherungstarif, ganz oder teilweise, dem Versicherten die Kosten für ärztliche Behandlung bei Erkrankung, bei Mutterschaft oder nach Unfällen. Dabei liegen die Leistungsschwerpunkte auf der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, der Arzneimittelversorgung und der Krankenhauspflege. Ferner werden auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation erbracht. 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beitragssätze auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert. Der Beitragssatz ist also unabhängig vom Risiko (Gesundheitsstatus) sondern richtet sich nach dem Einkommen. Da die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidarprinzip arbeitet, beinhaltet sie eine so genannte Umverteilungskomponente. Diese berücksichtigt in der Kalkulation, dass der Versicherte mit mittlerem oder höheren Verdienst den Versicherten mit geringem Einkommen begünstigt. Gleiches gilt auch hinsichtlich der beitragsfrei Versicherten Kinder oder anderer Familienangehörigen. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet weder Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter noch berücksichtigt Sie in ihren Beitragssätzen die Alterung der Bevölkerung.

In der privaten Krankenversicherung wird er Beitrag auf Basis einer, individuell zwischen Versicherungsnehmer und Krankenversicherung, vereinbarter Leistungen kalkuliert. Grundlage bildet nicht das Einkommen sondern das Risiko der zu versichernden Person, der zu versichernde Leistungsumfang und die Höhe des Krankengeldes. Die PKV kalkuliert insoweit absolut risikobezogen und einkommensunabhängig.
Die private Krankenversicherung bildet innerhalb einer Tarifgruppe Rücklagen, um die schon jetzt die vorhersehbaren Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung zu mindern. Die Tarife sind zwar demographiefest kalkuliert aber dennoch vergreisungsgefährdet, weil die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden. Die Kalkulation innerhalb einer Gruppe beinhaltet also auch nur einen Risikoausgleich innerhalb dieser Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den für Sie interessanten Themenbereich:

 --> hier geht es um die    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 

 --> hier geht es um die    Private Krankenversicherung (PKV)

 --> hier geht es um die    Beihilfe für Beamte und Pensionäre

 --> hier geht es um die    Krankenversicherung für Künstler

 --> hier geht es um die    Krankenversicherung für Studenten


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