Die Krankenversicherung für Beamte -Beihilfe-
Würde ein Beamter gesetzlich versichert bleiben wollen, würde sich der Dienstherr weder an den Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung beteiligen, noch würde er die Beihilfe gewähren. Dies liegt daran, dass die Krankenkassen keine „Teilversicherung“ , sondern nur eine Kranken-Vollversicherung anbieten können. Es lohnt sich demzufolge für diese Berufsgruppe nicht, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, weil eine private Krankenversicherung für Beamte kostengünstiger ist.
Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, welches die Eigenfürsorge des Beamten ergänzen soll.Oder anders formuliert: Sie ist die Krankenversicherung für Beamte. Bei Beamten beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten seiner Bediensteten, im Rahmen der Fürsorgepflicht.Je nach Bundesland erhalten Beamte für sich und für unterhaltsberechtigte Familienangehörige von ihrem Dienstherrn 50 bis 80 Prozent der Heilkosten ersetzt. Den Rest können sie durch so genannte Restkostenversicherungen über private Krankenversicherungen abdecken (Beihilfe).
Gerade weil die Versicherungsgesellschaften entsprechende Tarife für die Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte entwickelt haben, lohnt sich die private Krankenversicherung (Beihilfe) für diese Berufsgruppe besonders. Gesonderte Regelungen gelten für Soldaten, Polizisten; Beamte bei der Bahn oder der Post haben eigene Versicherungseinrichtungen. Im Rahmen der Beihilfe gibt es auch spezielle Angebot für die Krankenversicherung für Beamtenanwärter.
Versicherungsvergleich für die Krankenversicherung für Beamte (Beihilfe)