Die Gesetzliche Krankenversicherung -GKV-

Gesetzliche Krankenversicherung - VergleichSie gilt als Herzstück des Sozialstaats und ist der älteste Zweig der Sozialversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier erhält jeder die benötigte medizinische Versorgung und dies völlig unabhängig von Alter und Geschlecht. Selbst das Einkommen und das gesundheitliche Risiko der zu versichernden Person haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe oder den Leistungsumfang im Krankheitsfall.

Pflichtversicherter Personenkreis in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zu den versicherten Personen gehören alle Pflichtversicherten. Dazu gehören ausnahmslos Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch Rentner, die mindestens die zweite Hälfte ihres Berufslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, und alle Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gehören zum Personenkreis der Pflichtversicherten.

Freiwillig versicherter Personenkreis in der GKV

Freiwillig versichert sind alle Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Freiberufler und Selbstständige, wie zum Beispiel Bilanzbuchhalter.

Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Solidarprinzip der GKVWeil die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip basiert, werden die Kosten der Krankenkassen durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richtet, gedeckt. Der Besserverdienende kommt also praktisch auch für die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder auf. Beiträge für die Krankenversicherung basieren auf dem Lohnniveau des Versicherten, wobei der Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist. Diesen Beitrag zur Krankenversicherung bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf.

Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung

Geleistet wird gewöhnlich nach dem  Sachleistungsprinzip; die Krankenkassen zahlen für erbrachte Leistungen direkt an die Leistungserbringer. (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw.)

Leistungen und Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Leistungen der gesetzlichen KrankenkassenKrankenkassen haben einen gesetzlich vorgeschriebenen und daher nahezu identischen Leistungskatalog. Während bis Ende 2008 die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung noch sehr unterschiedlich hoch waren, zahlen seit dem 01.01.2009 alle gesetzlich Versicherten ihre Beiträge faktisch in einen Gesundheitsfonds ein. Vom allgemeinen Beitragssatz, der zur Zeit bei 15,5 % vom Bruttoeinkommen liegt, zahlt der Arbeitgeber 7,3 %. Den übrigen Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer selbst.

Sofern Ihre Krankenkasse mehr Geld benötigt kann sie zusätzliche Beiträge erheben; verbraucht sie weniger, kann Sie Prämien an die Versicherten ausschütten. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten interessante Wahltarife.

Ein Vergleich lohnt sich also und hier ist dieser kostenlos möglich:


Auch das sollten Sie wissen

Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, innerhalb der Familienversicherung mitversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung muss, unabhängig ob erwerbstätig oder nicht, jede Person einen Beitrag entrichten.

Die Krankenkasse leistet bei notwendigen Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in begrenztem Umfang, medizinisch notwendige Rücktransporte sind zum Beispiel nahezu ausgeschlossen. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung springt ein!