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Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eigentlich eine Personen-Versicherung, die im Todesfall oder wenn der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter erreicht, leistet. Wenn der Versicherungs-Fall eintritt, wird die Versicherungs-Summe fällig. Lebensversicherungen werden von den Versicherern auf Grund biometrischer Risiken kalkuliert. Diese Risiken werden als Sterbetafel dargestellt. Es gibt mehrere Arten einer Lebensversicherung. Eine sehr häufig Beantragte Art der Lebensversicherung ist die Fondsgebundene Lebensversicherung.
Fonds-Lebensversicherungen sind eine moderne Form der Familien- und Altersversicherung. Diese Art der Lebensversicherung bietet neben dem Aufbau einer Alterssicherung auch einen effektiven Schutz für die Familie des Versicherungsnehmers. Die Fonds- Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung aus mehreren Aspekten ähnlich. Der größte Unterschied liegt darin, daß die Spar-Anteile nicht an den Deckungsstock des Versicherers gehen, sondern in Investment-Fonds investiert werden. Der Versicherte kann in der Regel einen oder mehrere Fonds selbst auswählen. Die Auswahl kann grundsätzlich während der Versicherungslaufzeit verändert werden. Bevor man sich aber für eine Versicherung dieser Art entscheidet, sollte man sich gut informieren. Ein Online Versicherungsvergleich kann sich beim Sammeln der Informationen sehr nützlich erweisen.
Im Falle der Fonds-Lebensversicherungen gibt es keine Mindest-Verzinsung und es kann auch vorkommen, daß man den gesamten Kapital verliert. Bei dieser Versicherungsart stellt das Ablauf-Timing ein Problem dar. Es wäre ja sehr ärgerlich, wenn der Versicherungsnehmer kurz vom Ende der Versicherungslaufzeit durch Kurseinbrüche einen hohen Verlust in Kauf nehmen müßte.
Für dieses Problem gibt es Lösungen, nämlich die:
- Übertragungsoption
Der Versicherte kann die Fonds-Anteile beim Versicherungsablauf auf ein eigenes Depot übertragen lassen, einen günstigeren Zeitpunkt abwarten und erst dann die Anteile verkaufen.
- Ablaufmanagement
Das Anlage-Vermögen wird in den letzten Jahren vor Vertragsablauf in risikoärmere Fonds umgeschichtet. Dies kann entweder automatisch passieren oder die Versicherungsgesellschaft wird dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge machen, die von ihm angenommen oder abgelehnt werden können.
Die Fondsgebundene – Lebensversicherung leistet in folgenden 2 Fällen:
- der Versicherungsnehmer stirbt während der Vertrags-Laufzeit (Todesfall)
Die im Vertrag vereinbarte Versicherungs-Summe wird in diesem Fall ausbezahlt. Die Summe geht an die vertraglich bestimmte Person. Falls niemand bestimmt ist, sind die Erben automatisch die bezugsberechtigten.
- der Versicherungsnehmer erlebt den Ablauf des Vertrages (Erlebensfall)
Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall die Versicherungs-Summe, zuzüglich der angesammelten Gewinn- bzw. Überschußanteile.
Die Versicherungsgesellschaft erbringt geringere oder keine Leistungen falls:
- der Versicherungsnehmer vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß Selbstmord
begeht
- der Tod des Versicherungsnehmers in unmittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen
Ereignissen steht
- die Gesundheitsfragen bei Vertrags-Abschluß nicht wahrheitsgemäß bzw. nicht
vollständig beantwortet wurden und diese Umstände mit dem Tod des
Versicherungsnehmers in Zusammenhang stehen.
Eine Fondsgebundene Lebensversicherung ist für alle, die eine Hinterbliebenenabsicherung mit einer Ansparung koppeln möchten, die richtige Wahl.
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