| Warum eine Rechtschutzversicherung?
Recht haben und Recht bekommen sollte nicht davon abhängig sein, ob man sich einen Rechtsanwalt oder den Gang vor ein Gericht
leisten kann. Das Kostenrisiko für einen Rechtsanwalt und das Gericht lässt sich durch eine Rechtschutzversicherung absichern. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall folgende Auslagen des Versicherungsnehmers:
- Anwaltsgebühren
- Sachverständigenkosten
- Zeugenentschädigungen
- Gerichtskosten
- Auslagen der Gegenseite
Geldstrafen, Bußgelder oder dergleichen werden durch die Rechtschutzversicherung nicht übernommen.
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darf die Ursache für Streitigkeiten noch nicht gegeben sein, sonst sind diese Schäden nicht versichert.
In der Regel gibt es vom Abschluss bis zum tatsächlichen Versicherungsschutz eine Wartezeit von 3-6 Monaten.
Sinnvoll ist es, eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall zu wählen, um Kosten zu sparen. Versichert sind dann eher die Prozesse mit größerem Prozesskostenrisiko.
In jedem Falle empfehlenswert ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines
Fahrzeugs, aber auch Fußgänger geschützt.
Eine Verkehrs - Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-,
Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. >>> mehr Info <<<
Die Privatrechtsschutzversicherung halten wir nicht unbedingt für notwendig, denn Ansprüche Dritter wehrt die Privathaftpflichtversicherung ab.
Das Rechtsschutzbedürfnis der Abwehr von unberechtigten Forderungen Dritter, ist somit im Privatbereich eigentlich ausreichend gegeben.
Eine Rechtsschutzversicherung für die Familie übernähme also die Prozesskosten bei Streitigkeiten im Alltag.
Jedoch sind in der Regel Streitigkeiten aus dem Familienrecht (Ehescheidung, Erbrecht usw) oder Baurecht nicht mitversichert. >>> mehr Info <<<
Für Arbeitnehmer könne Berufsrechtsschutz sinnvoll sein, sofern nicht schon eine Absicherung über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft oder einen Berufsverband besteht.
Eine
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus-, Wohnungs-und Grundstückseigentümer oder als Mieter oder Pächter geltend machen müssen. >>> mehr Info <<<
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