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Die Privatrechtsschutzversicherung
Hier unterscheiden wir zwischen der
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Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
Versichert sind der Versicherungsnehmer nebst Ehe- und/oder Lebenspartner für den Verkehrsbereich, den privaten und beruflichen Bereich.
Es wird vorausgesetzt,
dass keine gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausgübt wird.
Versichert sind die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits- und Berufsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz und Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Versicherungsschutz besteht auch für den Verkehrsbereich, nämlich als Halter oder Eigentümer jedes, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuges. Ferner als Mieter jedes, zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten, Motorfahrzeuges und auch Anhängers. Zudem besteht Versicherungsschutz für jedes, vom berechtigten Fahrer geführten Motorfahrzeug, auch wenn es nicht auf ihn zugelassen ist und die Versicherungsnehmer in ihrer Eigenschaft als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast.
Es können minderjährige Kinder, der Lebenspartner, volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben mit versichert werden. Wichtig ist das diese Personen in der Police aufgeführt werden.
Wer den Umfang dieses Versicherungsschutzes benötigt, entscheidet sich mit dieser Versicherung für eine umfassende Rechtsschutzversicherung.
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Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
Es gilt im Grunde das unter "Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige" beschriebene, jedoch besteht im Verkehrsbereich der Versicherungsschutz nur in der Eigenschaft als Fußgänger, als Insasse fremder Fahrzeuge oder als Fahrer von Fahrzeugen ohne Motor.
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Privat- Rechtsschutz für Selbständige
Versichert ist der Selbständige im Privatbereich nebst Lebenspartner, seiner minderjährigen Kinder oder/und volljährigen, unverheirateten Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
Versichert sind hier Schadenersatzrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Je nach Vertragsart kann neben dem privaten Bereich auch der Verkehrsbereich mit versichert werden. In diesem Falle bestünde auch Versicherungsschutz als Halter oder Eigentümer jedes, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuges. Ferner als Mieter jedes, zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten, Motorfahrzeuges und auch Anhängers. Zudem bestünde auch Versicherungsschutz für jedes, vom berechtigten Fahrer geführten Motorfahrzeug, auch wenn es nicht auf ihn zugelassen ist und die Versicherungsnehmer in ihrer Eigenschaft als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast.
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