Fahrzeugrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung, Fahrerrechtsschutzversicherung    
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Verkehrsrechtsschutzversicherung

Bei der Verkehrsrechtschutzversicherung unterscheiden wir zwischen der:

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
    Diese Versicherung bietet Rechtsschutz für Risiken, die mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden sind. Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs.
    Versichert sind die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz.
    Für den Versicherungsnehmer besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht auch Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Fußgänger,
    Radfahrer oder Fahrgast.
    Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung kann empfohlen werden für alle, die ein bestimmtes Fahrzeug versichern möchten, welches nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist. Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeuges sind mitversichert.

  • Verkehrs-Rechtsschutz
    Versichert ist hier der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie für jeden Insassen oder Fahrer dieser Fahrzeuge.
    Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet Leistungen für alle verkehrsrelevanten Bereiche.
    Versichert sind die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz.

    Für den Versicherungsnehmer, den im Versicherungsschein eingetragenen Ehepartner bzw. Lebenspartner, die minderjährige Kinder bzw. volljährigen, unverheiratete Kinder bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, ein Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt, dort gemeldet ist und sich im Ruhestand befindet, besteht der Versicherungsschutz mit Ausnahme des Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer von Fahrzeugen die weder ihm gehören, noch auf ihn zugelassen sind oder mit einem Versicherungskennzeichen auf seinen Namen versehen sind, Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
    Wir empfehlen die Verkehrsrechtsschutzversicherung Personen, die häufig geliehene oder gemietete fremde Fahrzeuge fahren, den Versicherungsschutz auf den Verkehrsbereich begrenzen wollen und auf die eines oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind.

  • Fahrer-Rechtsschutz
    Sie bietet Personen, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, welche nicht auf sie zugelassen sind und deren Halter auch keine Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat. Bei der Fahrerrechtsschutzversicherung sind Insassen, Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges nicht versichert.
    Versichert sind die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz.
    Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
    Wird während der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug auf den Versicherungsnehmehr zugelassen, wandelt sich der Versicherungsschutz der Fahrer-Rechtsschutz in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.
    Wir empfehlen die Fahrer-Rechtsschutzversicherung diejenigen die kein eigenes Fahrzeug besitzen und die beruflich oder privat oft mit geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen fahren.

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