Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz-VersicherungRecht haben und Recht bekommen sollte nicht davon abhängig sein, ob man sich einen Rechtsanwalt oder einen Gerichtsprozess leisten kann. Das Kostenrisiko für einen Rechtsanwalt und das Gericht lässt sich durch eine Rechtsschutzversicherung absichern. Geldstrafen, Bußgelder oder dergleichen werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.
Genauso wenig wie Sie ein brennendes Haus gegen Feuerschäden versichern können, darf beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Ursache für Streitigkeiten noch nicht gegeben sein. In der Regel gibt es vom Abschluss der Rechtsschutzversicherung bis zum tatsächlichen Versicherungsschutz eine Wartezeit von 3-6 Monaten.

Sinnvoll ist es, eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall zu wählen, um Kosten zu sparen. Versichert sind dann eher die Prozesse mit größerem Prozesskostenrisiko. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall folgende Auslagen des Versicherungsnehmers:

  • Anwaltsgebühren
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenentschädigungen
  • Gerichtskosten
  • Auslagen der Gegenseite

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