| Krankenfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Beihilfe)
Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenfürsorge des Beamten ergänzen soll. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber an den Krankheitskosten seiner Beamten im Umfang der Fürsorgepflicht. Die Höhe dieser Beihilfe ist prozentual sehr unterschiedlich und je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine private Versicherung notwendig.
Beamte erhalten für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige von ihrem Dienstherrn 50 - 80 % der Heilkosten ersetzt.
Den Rest können sie durch so genannte "Restkostenversicherungen" über private Krankenversicherungen abdecken.
Gesonderte Regelungen gelten für Soldaten, Polizisten und Grenzschutzbeamte; Beamte bei der Bahn oder der Post haben eigene Versicherungseinrichtungen. Sonderbedingungen für niedrigere Beiträge werden für Beamtenanwärter angeboten.
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Deutschen Beamtenwirtschaftsring e. V.
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