Hauskauf ist auch Versicherungskauf
Wer sich ein Haus kaufen will, muss auf viele Details achten. Schließlich ist diese Entscheidung nicht mit einer Shopping-Tour am Nachmittag zu vergleichen. Eines kauft man automatisch mit ein, wenn man sich für den Kauf oder den Hausbau der eigenen vier Wände entscheidet. Die Wohngebäudeversicherung.
Ob man bei der bestehenden Versicherung bleibt oder nicht, kann man zwar entscheiden, um die Wohngebäudeversicherung kommt jedoch niemand herum.
Das Gesetz gegen die Versicherungslücke
Jedes Haus ist mit einer Wohngebäudeversicherung ausgestattet, das sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Behalten muss man die Vorversicherung jedoch nicht. Innerhalb eines Monats kann die alte Versicherung gekündigt und eine neue abgeschlossen werden. Ausgangspunkt für diesen Zeitraum ist der Eintrag des neuen Hausbesitzers in das Grundbuch. Natürlich darf man nicht zu lange warten, bis man kündigt, zu früh bringt es aber auch nichts, denn eine Kündigung vor dem Grundbucheintrag ist unwirksam. Wer die Kündigung innerhalb der gesetzten Frist verpasst hat, kann das auch zum Ende des Versicherungsjahres tun.
Stimmt die Versicherungssumme?
Die Versicherungspolice sollte man sich von dem Voreigentümer in jedem Fall zeigen bzw. übergeben lassen. Dabei spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen muss die Versicherungssumme geprüft werden. Man kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass sie hoch genug ist, das muss also im Zweifel überprüft werden. Auch der Versicherungsbeitrag verdient Beachtung. Unter Umständen handelt es sich um eine preisgünstige Versicherung, das muss aber nicht sein.
Die entscheidenden Risiken
Bestimmte Risiken sind bei Wohngebäudeversicherungen immer enthalten, andere muss man separat versichern, wenn man zusätzlichen Schutz wünscht. Überprüft werden sollten die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch ein Blick auf die Beiträge und die Frage, ob die Versicherungssteuer bereits enthalten ist, lohnt sich. Genauso wie mögliche Zusatzbausteine. So kann man den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit versichern oder Nutzwärmeschäden. Auf den ersten Blick mag es merkwürdig erscheinen,
aber auch der Versicherungsschutz gegen Anprallschäden durch Kraft- oder Schienenfahrzeuge kann durchaus sinnvoll sein.