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Der Versicherungsberater

Die Versicherungsberatung von einem Versicherungsberater ist Rechtsberatung.
Der Beruf Versicherungsberater/in gehört also zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn von der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung erteilt wurde.
Versicherungsberater beraten Sie bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, suchen für Sie günstige Versicherungsunternehmen und unterstützen Sie im Schadensfall.

Im Gegensatz zum Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler erhalten Versicherungsberater von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage. Dies bietet Gewähr dafür, das der Verbraucher absolut unabhängig und neutral beraten wird.
Der Versicherungsberater erhält sein Honorar vom Verbraucher. Das Honorar wird direkt zwischen dem Berater und dem Mandanten ausgehandelt. Natürlich besteht die Gefahr, dass der Mandant nun eine Versicherung abschließt, in der die Kosten für einen Vermittler einkalkuliert sind; insoweit würde sich eine Doppelbelastung ergeben. Jedoch kann ein Versicherungsberater auch solche Produkte empfehlen, die keine oder nur wenig Vertriebskosten beinhalten.

Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Neben der Beratung in allen Fragen zu Versicherungen, vertreten sie ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber dem jeweiligen Versicherer. Versicherungsberater prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.
Faktisch üben Versicherungsberater eine Rechtsberatende und auch Gutachterliche Tätigkeit aus.

Der Bundesverband der Versicherungsberater e.V.hat für seine Mitglieder die nachfolgenden Grundsätze der Berufsausübung verfasst:
Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.
Versicherungsberater üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder diese Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.
Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur solchen Anschein erwecken und dadurch Anlaß zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.
Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.
Versicherungsberater sind gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert.

Quellen:
Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
wikipedia.org



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Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend.

 
   

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