Als selbst die optimistischsten Politiker nicht mehr daran zweifeln konnten, dass die gesetzliche Rente nicht für einen komfortablen und sorgenlosen Lebensabend ausreicht, wurden unterschiedliche Produkte auf den Markt gebracht, die zusätzliche Absicherungen erleichtern und sicherstellen sollten.
Das bekannteste dieser Produkte ist ganz sicher die Riester-Rente. Im Gegensatz zur Rürup-Rente, die hauptsächlich auf Selbstständige zugeschnitten ist, profitieren von der Riester-Rente Angestellte und Familien mit Kindern.
Varianten der Riester-Rente
Ursprünglich als reine Altersvorsorge für Angestellte gedacht, gibt es inzwischen zahlreiche Produkte, die Riester-Förderungen erhalten. Neben der Riester-Rente gibt es Riester-Banksparpläne, Fondssparpläne und die Förderung von Wohneigentum durch Riester-Bausparverträge. Großer Vorteil der Riester-Produkte: Für jedes Kind vergibt der Staat Zulagen, die die Attraktivität dieser Rentenform erhöhen. Doch auch Angestellte ohne Kinder gehen nicht leer aus. Sie erhalten ebenfalls eine Förderung vom Staat.
Vorteile, Nachteile und Förderung
Es hat eine Weile gedauert, bis die Riester-Rente bei den Verbrauchern so ankam, wie der Gesetzgeber sich das gewünscht hat. Da half noch so massives Werben nicht. Und da Riester-Verträge keine verpflichtenden Maßnahmen sind, stockte der Verkauf der Policen für eine Riester-Rente in der ersten Zeit stark. Das lag daran, dass die Bedingungen recht kompliziert und für viele Bürger nicht nachvollziehbar waren. Aber auch an diversen Beratern, die andere Produkte wegen besserer Provisionen bevorzugten. Inzwischen aber boomt die Riester-Rente und weitere Verträge werden millionenfach abgeschlossen.
Vorteile
Ein wichtiger Vorteil der Riester-Rente ist die Kapitalgarantie jedes Riesterprodukts. Das bedeutet, dass Anbieter beim Renteneintritt mindestens 100 % der gezahlten Beiträge plus die Zulagen garantieren müssen. Die Riester-Rente garantiert dem Sparer eine lebenslange Rente. Da diese nicht fallen darf, ist sie in der Regel gleichbleibend oder kann sogar im Laufe der Rentenphase noch steigen.Seit 2009 kann die Riester-Rente in Form der Wohn-Riester auch zum Kauf eines Eigenheims genutzt werden. Bei Bezug von Hartz IV bzw. bei genereller Arbeitslosigkeit werden die bereits eingezahlten Beiträge nicht als Barvermögen angerechnet. Bei Rentenbeginn kann man sich, ohne Rückzahlung der Förderung, einen Teilbetrag seines angesparten Riestervermögens als Einmalzahlung auszahlen lassen. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind das 20 % des Gesamtkapitals und bei später abgeschlossenen Verträgen 30 %. Der verbleibende angesparte Betrag wird dann als lebenslange, monatliche Rente gezahlt.
Nachteile
Nachteilig an der Riester-Rente ist z. B., dass sie voll versteuert wird, eine Einkommenssteuererklärung erforderlich ist und sie frühestens ab einem Alter von 60 Jahren zur Zahlung kommt. Zudem ist die Riester-Rente relativ unflexibel und bietet beispielsweise im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit kaum Schutz. Eine Beleihung der Riester-Rente ist nur für eigengenutzten Wohnraum möglich. Problematisch ist die Riester-Rente auch durch die Ungleichbehandlung von unehelichen Lebensgemeinschaften. Hinterbliebenenschutz ist hier nur für im Haushalt lebende Ehepartner und Kinder vorgesehen. Obwohl die Riester-Rente während der Ansparphase gefördert wird, wird sie später bei Rentenzahlung voll versteuert.
Förderung
Riester-Renten können mit Steuererstattungen und Zulagen vom Staat gefördert werden, wobei die Förderquote bei 30 % und sogar darüber liegen kann – je nach Höhe der gezahlten Beiträge. Um Steuervorteile zu nutzen, können eingezahlte Beiträge über die Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Vorteilhaft für Familien sind vor allem die Zulagen. Die Grundzulage pro Jahr beträgt derzeit 154 Euro. Für vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder beträgt die Kinderzulage 185 € und für nach 2008 geborene Kinder 300 €. Bei dem seit 2008 geltenden Berufseinsteigerbonus erhalten zulagenberechtigte Jugendliche, die nach dem 31.12.1982 geboren wurden, im ersten Jahr eine einmalig erhöhte Grundzulage um 200 €. Die Altersvorsorgezulage vom Staat muss allerdings jedes Jahr neu beim jeweiligen Anbieter beantragt werden. Dazu kann auch ein Dauerzulagenantrag gestellt werden, der den Anbieter bevollmächtigt, die jährliche Zulage für den Riester-Sparer zu beantragen.
Riesterrente, für Besserverdiener nur bedingt optimal
Natürlich können auch besserverdienende Angestellte in einen Riester-Vertrag einzahlen. Ihnen stehen die Zulagen der Riester-Rente ebenso zu wie all jenen, die im mittleren oder unteren Verdienstbereich rangieren. Wer jedoch glaubt, er habe Vorteile, wenn er mehr in die Riester-Rente einzahlt, als gesetzlich erwartet wird, muss sich eines Besseren belehren lassen. Zum einen sind die staatlichen Zulagen genau festgelegt. Wer also mehr einzahlt, erhält trotzdem nicht mehr Zulagen. Zum anderen müssen die Renten später voll versteuert werden. Das rechnet sich im Grunde für Besserverdiener nicht. Die Alternative kann daher ein klassischer Rentenversicherungsvertrag sein, auf den später nur der Ertragsanteil versteuert wird.
Weitere Informationen: https://www.perfektversichert.de/altersvorsorge/riesterrente.html