Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben oder überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann, gerät schnell in eine wirtschaftliche Notlage. In den vergangenen Jahren mussten nach Berechnungen des map-reports rund 970.000 Arbeitnehmer ihre Beschäftigung wegen Berufsunfähigkeit aufgeben. In mehr als 90 Prozent aller Invaliditätsfälle war Krankheit und nicht Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit. Mehr als 75 Prozent dieser Fälle sind auf Herzkrankheiten, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Nerven-/ Geisteskrankheiten zurückzuführen. Wer sich für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wenigstens noch auf eine Rente verlassen kann, wird zumindest die wirtschaftlichen Folgen der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit mildern können. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wäre diese Rente gesichert.
Der Versicherungsumfang in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Variante 1
In dieser Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nur die Befreiung von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) bei Berufsunfähigkeit vereinbart. Eine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht gezahlt. Dieser Versicherungsschutz ist unseres Erachtens nur sinnvoll, wenn Sie beim Ausfall Ihrer Arbeitskraft auf eine Berufsunfähigkeitsrente nicht angewiesen sind. - Variante 2
Diese Form der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Befreiung von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) und die Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit. Wer im Falle der Berufsunfähigkeit keine Einkünfte für die Lebenshaltungskosten erwarten kann, sollte sich für diese Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden.
Die Berufsunfähigkeitsrente in der Berufsunfähigkeitsersicherung
Die Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie beim Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gezahlt wird sie bis zum vereinbarten Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die Beitragsbefreiung bleibt der volle Versicherungsschutz der Hauptversicherung (Todes- und/oder Erlebensfallleistung) mit unvermindertem Anspruch erhalten. Sofern vor dem vereinbarten Ablauf der Grad der Berufsunfähigkeit durch Genesung unter 50 Prozent sinkt, werden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen mehr erbracht.
Die Leistungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt der Höhe nach ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % (= 50 % Rente). Einige Gesellschaften bieten auch Tarife mit einer Staffelregelung an. Hier beginnt die Leistungspflicht ab einer Berufsunfähigkeit von 25 % (= 25 % Rente), diese setzt sich dann über die Stufen 50 % (= 50 % Rente) und 75 % (= Zahlung der vollen Rente) fort. Ein weiteres Modell sieht eine Staffelregelung über die Stufen 33 % und 66 % Berufsunfähigkeit vor. Darüber hinaus muss in der Regel bei Eintritt des BU-Falles ein anteiliger Beitrag zum verbleibenden BU-Rentenanspruch gezahlt werden.
Optionen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) kann in eine Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung in Form einer Zusatzversicherung eingebunden werden – oder man wählt die selbstständige BU-Police zur alleinigen Absicherung des Risikos der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie aufgrund bereits bestehender Krankheiten keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschlag oder Risikoausschluss abschließen können, wäre die Dread-Disease-Versicherung („Versicherung für schwere Krankheiten“) eine gute Alternative.
Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit unserem Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist es alleine nicht getan. Diese Versicherungssparte erfordert auch darüber hinaus eine gute Beratung, denn die Höhe der BU-Rente bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, die Versicherungsbedingungen und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person haben großen Einfluss auf den Preis dieser Versicherung. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Rente und der Versicherungs- und Leistungsdauer. Für bestimmte Berufe, wie Handwerker und andere Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko werden Berufszuschläge erhoben. Preisvergleiche reichen bei Berufsunfähigkeitspolicen in der Regel nicht aus. Die billigste Police muss nicht unbedingt die beste Police sein, denn die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften weichen in entscheidenden Punkten voneinander ab - daher ist ein Versicherungsvergleich der Versicherungsbedingungen ebenso wichtig.
Staatliche Förderung für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Nachdem die Bundesregierung im Sommer 2013 das sogenannte Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen hat, können die Beiträge für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings gilt dies nur dann, wenn Sie im Versicherungsfall eine lebenslange Rente aus Ihrem Vertrag erhalten. Zudem darf die Versicherung dann nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein.
Mehr darüber erfahren Sie auch hier: www.perfektversichert.de