Eine Gebäudeversicherung dient dazu, jegliche im Versicherungsvertrag aufgelisteten Gebäude gegen verschiedene Risiken abzusichern. Gegenstand der Versicherung ist das eigentliche Gebäude, damit verbundene Anlagen wie Heizungen, Elektrik- und Sanitäranlagen – aber auch Garagen und andere Bestandteile des Grundstücks. Eine Versicherung des Gebäudes ist für private Wohnräume, aber auch für Fabriken und Industriebauten abschließbar. Sie gehört dabei zu den grundlegenden und notwendigen Versicherungen für Hauseigentümer.
Was ist in der Gebäudeversicherung abgesichert?
Die Gebäudeversicherung wird oft auch als „kombinierte Versicherung“ bezeichnet, da sie verschiedene Risikoabdeckungen in sich vereint. In der Regel sind Schäden durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Rohrbruch/Leitungswasser, Sturm und Hagel durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzabsicherungen einzuschließen. Hierzu gehören beispielsweise eine Versicherung gegen Elementarschäden, eine Gebäudeglasversicherung oder Absicherungen für die Fußbodenheizung und Klimaanlagen oder gegen Schimmel. Im Normalfall wird innerhalb einer Gebäudeversicherung ein gleitender Neuwert vereinbart. Dadurch wird der Versicherungsschutz jährlich den Baupreisen angepasst. Dies soll sicherstellen, dass ein Schaden auch Jahre nach dem Einzug vollständig erstattet wird.
Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
Die Versicherung des Gebäudes ist ein essenzieller Bestandteil für jeden Haus- bzw. Gebäudeeigentümer. Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Rohrbruch entstehen, verursachen oftmals immense Kosten, die ohne eine passende Absicherung aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Eine Gebäudeversicherung ist nicht nur für Privathäuser, sondern auch für Fabrik- oder Industriegebäude sinnvoll. Die passenden Versicherungsmöglichkeiten für das jeweilige Gebäude lassen sich schnell durch einen Online-Vergleich oder ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Versicherungsanbieter ermitteln. Bei Abschluss einer Gebäudeversicherung ist jedoch zu beachten, dass sie unter Umständen keinen vollständigen Schutz bietet. Daher sollte die Gebäudeversicherung gegebenenfalls um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ergänzt werden. Doch nicht nur der eigentliche Wohnraum – auch dessen Finanzierung sollte unbedingt durch eine adäquate Versicherung abgesichert sein. Hierfür eignen sich unter anderem Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen.
Hauskauf ist auch Versicherungskauf
Wer sich ein Haus kaufen oder bauen will, muss auf viele Details achten und dazu gehört auch, dass der Hauskäufer die bestehende Wohngebäudeversicherung für die erworbene Immobilie miterwirbt. Die Versicherungspolice sollte man sich von dem Voreigentümer in jedem Fall zeigen bzw. übergeben lassen. Geprüft werden sollten der Versicherungsumfang, die Versicherungssumme und natürlich auch die Kosten der bestehenden Wohngebäudeversicherung. Unter Umständen handelt es sich sogar um eine recht günstige Gebäudeversicherung, die nur noch in einigen Punkten Ihrem Bedarf angepasst werden muss. So kann man den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit oder Nutzwärmeschäden versichern.
Ob man bei der bestehenden Versicherung bleibt oder nicht, kann man zwar entscheiden – um die Wohngebäudeversicherung generell kommt jedoch niemand herum. Behalten muss man die Vorversicherung jedoch nicht, denn innerhalb eines Monats kann die alte Versicherung gekündigt und eine neue Versicherung abgeschlossen werden. Ausgangspunkt für diesen Zeitraum ist der Eintrag des neuen Hausbesitzers in das Grundbuch. Während die Kündigung der Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch unwirksam ist, kann nach dem Ablauf eines Monats erst wieder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.