Beim Hausbau haften Sie als Bauherr, neben dem Architekten und der Baufirma, solidarisch für alle Gefahren, welche vom Bau ausgehen. Faktisch ergibt sich aus Ihrer Baumaßnahme nämlich eine Gefahrenquelle und daher haften Bauherren ab dem ersten Spatenstich, wenn Dritte durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen. Dies gilt auch für eine Sanierung, den Umbau, den Ausbau oder einem Anbau im Bestand. Bei kleineren Baumaßnamen kann auch die Privathaftpflichtversicherung greifen, sofern diese Klausel vereinbart ist – jedoch gilt diese nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wenn dieser mitversicherte Betrag überschritten wird, ist auch für solche Maßnahmen eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die meisten Schadensfälle beim Hausbau
In der Regel treten die Schadensfälle beim Hausbau ein durch:
- ungenügende Sicherung der Baustelle,
- herunterstürzende Gerüste,
- schadhafte Zäune oder/ und nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes,
- Lagerung von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus,
- Staub- und / oder Schmutzeinwirkung bei Anliegern,
- Verunreinigungen der Straße.
Was in der Haftpflichtversicherung für Bauherren versichert ist:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Ansprüche Dritter, die in Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben einen Schaden erleiden. Ein einprägsames Beispiel dafür wäre zum Beispiel, dass sich Kinder verletzen, die auf Ihrem Baugrundstück in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube fallen. Bevor die Versicherung Schadenersatz leistet, prüft Sie, ob dem Anspruchsteller eine Entschädigung zusteht. Sofern nicht, wehrt sie die Ansprüche ab und übernimmt auch die gegebenenfalls notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind versichert:
- die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr,
- die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche,
- das Bauen in eigener Regie (Eigenleistungen),
- Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind abhängig von der gewünschten Versicherungssumme, dem Bauvolumen und dem Umfang der Eigenleistungen. Sofern Sie Bauleistungen (teilweise) in Eigenregie ausführen, muss dem Versicherer der Kostenanteil der Eigenleistung bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Nur so greift die gesetzliche Haftpflicht auch für Ihre Bauhelfer, die am Bau helfen.
Welche Versicherungen beim Neubau noch erforderlich sind:
Um sich gegen Schäden an der Baumaßnahme abzusichern, empfiehlt sich der separate Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Durch diese Versicherung werden sämtliche Schäden abgedeckt, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Beim Neubau ist ferner eine Feuer-Rohbau-Versicherung zu empfehlen, die es bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung oft sogar beitragsfrei gibt.
Hinweis:
Auf https://www.neubau-versicherungen.de/ wird das Thema der Bauversicherungen ausführlicher behandelt.