Fühlt sich Ihr Hund angegriffen und beißt plötzlich einen Passanten, hat der Passant Anspruch auf Schadenersatz. Scheut Ihr Pferd und verursacht einen Verkehrsunfall, haften Sie als Halter für die entstandenen Schäden. Auch ein Tierhalter muss für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt. Sie haften für diese Schäden, wie auch in der Privathaftpflichtversicherung, in unbegrenzter Höhe.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftung ist faktisch eine Spezialform der Gefährdungshaftung und greift im Sinne des § 833 Satz 1 BGB ausdrücklich auch ohne Verschulden des Tierhalters. Der Begriff der Gefährdungshaftung ergibt sich durch die Gefahr, dass ein Tier unberechenbar reagieren kann.
Tierhalter ist jeder, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt. Sie müssen nicht unbedingt Eigentümer des Tieres sein, um als Tierhalter bezeichnet zu werden. Lief Ihnen zum Beispiel ein Tier zu, welches Sie über einen längeren Zeitraum hinweg füttern und unterbringen, sind Sie faktisch ein Tierhalter, ohne Eigentümer zu sein. Für Katzen, Meerschweinchen, Vögel und dergleichen benötigen Sie keine Tierhalterhaftpflichtversicherung, wohl aber für Hunde und Pferde.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter (Hundehalterhaftpflichtversicherung)
Halter von Hunden unterliegen einer Gefährdungshaftung gemäß den Vorschriften des BGB. Faktisch bedeutet dies, dass Sie als Hundehalter in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden, wenn das Tier einem Dritten Schaden zufügt. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab – auch, wenn es dafür gerichtlicher Inanspruchnahme bedarf. Versichert sind, neben dem Hundehalter und seiner Familie, auch aushilfsmäßige Führer des Hundes. Der Versicherungsschutz besteht für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferdehalter (Pferdehalterhaftpflichtversicherung)
Für Schäden durch Pferde haftet der Pferdehalter und deshalb sollte dieser auch eine solche Versicherung besitzen. Der Pferdehalter haftet auch dann, wenn er keinen eigenen Einfluss auf das Pferd hatte. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung betrifft gewerbliche und private Pferdehalter und -besitzer gleichermaßen, ohne dass Halter und Besitzer dabei identisch sein müssen. Versichert sind alle Schäden, die durch die Haltung und den Einsatz des Pferdes Dritten zugefügt werden, ohne dass es eine Rolle spielt, ob das Pferd im Sport oder als Freizeitpartner eingesetzt wird. Auch die reiterliche Qualifikation oder das Alter des Reiters haben hinsichtlich des Versicherungsschutzes keine Bedeutung. Auch, wer sein Pferd von anderen reiten lässt (Fremdreiterrisiko) bleibt haftbar und sollte dieses Risiko im Versicherungsvertrag einbinden lassen. Bei Pferdeleistungsschauen ist in der Regel eine Pferdehalterhaftpflicht vorgeschrieben.
Siehe auch: www.perfektversichert.de