bedarfsgerecht versichert

AutoversicherungenMit kaum einer Versicherung beschäftigen sich die Verbraucher mehr, als mit der Autoversicherung. Im letzten Quartal eines jeden Jahres vergleichen viele Autofahrer ihre Kraftfahrzeugversicherung und suchen nach günstigen Alternativen für die Autoversicherung. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhänger vorgeschrieben, die sich im Straßenverkehr bewegen. Schon bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges muss beim Straßenverkehrsamt eine Versicherungsbestätigungskarte (früher Doppelkarte genannt) vorgelegt werden, die dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung dient.

Noch ausführlichere Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie auf www.billige-autoversicherung.de.

Was in der Kfz-Versicherung versichert ist

Reguliert werden in der Autoversicherung Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden des oder der geschädigten Dritten. Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen, bei welcher der Unfallverursacher seine Kfz-Versicherung hat. Der Gesetzgeber hat konkrete Mindestversicherungssummen vorgegeben, jedoch empfiehlt sich die "unbegrenzte Deckung", weil der Mehrbeitrag gegenüber der Mindestdeckung unerheblich ist.

Wie sich die Tarife der Autoversicherung berechnen

Die Kosten und Leistungen einer Autoversicherung / Kfz-Versicherung berechnen sich nach

  • der Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Lieferwagen)
  • der Leistung (Motorstärke in Hubraum, PS, KW)
  • Typklassen (Schadenbedarf eines ganz bestimmten Fahrzeugtyps)
  • Regionalklassen (regionale Aspekte des Schadenverlaufes)
  • Berufsgruppen (Beamte, Landwirtschaft)
  • Schadenfreiheitsrabatte (für unfallfreies Fahren)
  • Garagenrabatt.

Kaskoversicherungen - Teilkasko und Vollkasko

Zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung bietet die Kaskoversicherung. Unterschieden wird hier zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Während die Vollkasko nahezu alle Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle reguliert, dient die Teilkaskoversicherung dem Ausgleich von Versicherungsschäden durch Fahrzeugdiebstahl, Einbruch, Explosions- oder Brandschäden, Sturm-, Blitz- oder Hagelschäden, Glasbruchschäden, Schäden an der Verkabelung durch z. B. Kurzschlüsse oder Marderbisse ohne evtl. Folgeschäden. Die Regulierung der Schäden am eigenen Auto kann direkt mit der Kfz Autowerkstatt abgewickelt werden.

Der Garagenrabatt bei der KFZ-Versicherung

Interessante Nachlässe bei der Versicherungsprämie für die Autoversicherung können sich durch den sogenannten Garagenrabatt ergeben. Dieser wird von der Versicherungsgesellschaft gewährt, wenn das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage, oder einem nicht frei zugänglichen Garagenstellplatz abgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Anteil der Versicherungsprämie betroffen, der auf die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung entfällt. Dieser Anteil kann je nach Versicherungsgesellschaft erheblich sein. Denn hier sind alle Kasko-Schäden betroffen, die in der Garage in der Regel nicht entstehen. Dazu gehört unter anderem Diebstahl. Der Versicherungsnehmer muss sich allerdings verpflichten, sein Auto auch in der Garage abzustellen und abzuschließen, will er von Versicherungsleistungen der Kfz-Versicherung im Schadenfall profitieren.

Interessante Nachlässe bei der Versicherungsprämie für die Autoversicherung können sich durch den sogenannten Garagenrabatt ergeben. Dieser wird von der Versicherungsgesellschaft gewährt, wenn das Fahrzeug in einer oder einem nicht frei zugänglichen Garagenstellplatz abgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Anteil der Versicherungsprämie betroffen, der auf die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung entfällt. Dieser Anteil kann je nach Versicherungsgesellschaft erheblich sein. Denn hier sind alle Kasko Schäden betroffen, die in der Garage in der Regel nicht entstehen. Dazu gehört unter anderem Diebstahl. Der Versicherungsnehmer muss sich allerdings verpflichten, sein Auto auch in der Garage abzustellen und abzuschließen, will er von Versicherungsleistungen der KFZ-Versicherung im Schadenfall profitieren.

Weitere Hinweise zu Autoversicherungen finden Sie auf www.perfektversichert.de.

 

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