Sie gilt als Herzstück des Sozialstaats und ist der älteste Zweig der Sozialversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Hier erhält jeder die benötigte medizinische Versorgung und zwar völlig unabhängig von Alter und Geschlecht. Selbst das Einkommen und das gesundheitliche Risiko der zu versichernden Personen haben in der GKV keinen Einfluss auf die Beitragshöhe oder den Leistungsumfang im Krankheitsfall.
Pflichtversicherter Personenkreis
Zu den versicherten Personen gehören alle Pflichtversicherten. Dazu gehören ausnahmslos Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch Rentner, die mindestens die zweite Hälfte ihres Berufslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, und alle Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gehören zum Personenkreis der Pflichtversicherten.
Freiwillig versicherter Personenkreis
Freiwillig in einer Krankenkasse sind alle Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Freiberufler und Selbstständige versichert. Sie erhalten dieselben Leistungen, wie pflichtversicherte Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse.
Das Solidarprinzip
Weil die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip basiert, werden die Kosten der Krankenkassen durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richtet, gedeckt. Der Besserverdienende kommt also praktisch auch für die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder auf. Beiträge für die Krankenversicherung basieren auf dem Lohnniveau des Versicherten, wobei der Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist. Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf.
Das Sachleistungsprinzip
Geleistet wird in der gesetzlichen Krankenversicherung gewöhnlich nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Krankenkasse für erbrachte Leistungen direkt an die Leistungserbringer zahlt (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw.). Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen also nicht, wie die privat versicherten Patienten, direkt an den Leistungserbringer.
Leistungen und Kosten
Krankenkassen haben einen gesetzlich vorgeschriebenen und daher nahezu identischen Leistungskatalog. Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent, allerdings wurde ein Zusatzbeitrag eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.perfektversichert.de
Warum ein Vergleich der Krankenkassen sinnvoll ist
Sofern Ihre Krankenkasse mehr Geld benötigt, kann sie zusätzliche Beiträge erheben; verbraucht sie weniger, kann Sie Prämien an die Versicherten ausschütten. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten interessante Wahltarife oder auch lohnenswerte Bonusprogramme. Sie sehen also, ein Krankenkassenvergleich lohnt sich allemal.
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Über die Familienversicherung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienangehörige beitragsfrei mitversichert. Dafür darf allerdings der mitversicherte Angehörige (Ehegatte oder Kind) nicht mehr als aktuell 425 € hinzuverdienen. Einzige Ausnahme bilden die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung (bis 450 Euro). Sofern ein Elternteil ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht und nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen.
Auch das sollten Sie über die gesetzliche Krankenversicherung wissen
Die Krankenkasse leistet nur für die notwendigen Behandlungen. Eine Krankenzusatzversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein!