Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt endet nicht immer nach der Vorsorgeuntersuchung. Füllungen sowie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen kommen leider sehr häufig vor. Auch der Kieferorthopäde wird bei einer Fehlstellung der Zähne in Anspruch genommen. Und doch zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht jede Leistung: Besonders im Bereich der Kunststofffüllungen oder anderer zusätzlicher Leistungen muss der Patient mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Wurzelkanal- oder Parodontosebehandlungen sind ebenso nur teilweise von der Kasse bezahlt.
Regeln und Gesetze der Leistungen beim Zahnarzt
Bereits 2005 haben sich die Kassen für ein neues Festzuschuss-System entschieden. Danach werden Zuschüsse je nach Befund vom Zahnarzt bewilligt.
So wird beispielsweise die Beseitigung von Zahnfehlstellungen durch kieferorthopädische Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn der Patient unter 18 Jahre alt ist. Dazu sollte der Zahnarzt jedoch den Grad der Fehlstellung bereits festgelegt haben. Dazu verfügt er über ein eigenes System, das durch die KIG-Stufen (kieferorthopädische Identifikationsgruppen) eingestuft werden. Die Zahlung durch die Krankenkasse erfolgt nur, wenn es sich um eine schwere Fehlstellung handelt, die den Patienten insgesamt beeinträchtigt.
Wichtige Leistungen der Zahnversicherung
Weiterhin werden oft Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie nötig. Hierbei ist die gesetzliche Krankenkasse dazu angehalten, eine wirtschaftliche Versorgung der Zähne zu gewährleisten. Wer aber darüber hinaus noch Leistungen vom Zahnarzt in Anspruch nehmen will, der sollte Zahnzusatzversicherungen in Erwägungen ziehen. Zu einem relativ geringen Beitrag können bestimmte Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, gezahlt werden. Dabei bieten unterschiedliche Versicherungsgesellschaften auch unterschiedliche Leistungen. So muss man sich bei der Beantragung entscheiden, welche Leistungen gebraucht werden und welchen Preis man bereit ist, dafür zu zahlen. So bieten einige Gesellschaften mit ihrer Zahnversicherung die Übernahme der Kosten jeglicher Kunststofffüllungen an. Hochwertige Füllungen können auch in einem Spezialtarif vereinbart werden. Manche Versicherungen bieten auch prophylaktische Leistung wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Zahnzusatzversicherungen an und auch ein kosmetisches Bleaching der Zähne haben einige Anbieter in ihrem Portfolio.
Siehe auch: www.perfektversichert.de