bedarfsgerecht versichert

PflegeversicherungenWenn sie auch mit schöner Regelmäßigkeit immer mal wieder ein Thema ist, wird der Pflegeversicherung doch insgesamt zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das kann und wird weitreichende Folgen haben, denn die demografische Entwicklung sorgt dafür, dass der Bedarf an Pflegekräften und an Pflegeleistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark anwachsen wird. Und obwohl der Gesetzgeber schon vor langer Zeit die sogenannte Pflegepflichtversicherung eingeführt hat, ist bereits abzusehen, dass die Aufwendungen dafür nicht reichen werden. Heute nicht. Und morgen schon gar nicht.

Gesetzliche und die private Pflegeversicherung

Verglichen mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung ist die Pflegeversicherung verhältnismäßig jung. Erst im Jahr 1995 trat sie in Kraft. Die privaten Anbieter folgten kurze Zeit später. Als sogenannte „Fünfte Säule“ des Sozialversicherungssystems unterteilen sich die Leistungen der Pflegeversicherung in zwei Bereiche, also den häuslichen und den stationären (oder voll-stationären) Bereich.

Jeder muss in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen. Doch den kompletten Pflegebedarf, der auf einen Menschen zukommen kann, deckt sie nicht ab. Sie ist sozusagen eine „Teilkasko-Versicherung“, die nur die Basis bedient. Alles, was über diese Leistungen hinausgeht, müssen die Pflegebedürftigen bzw. ihre Familien also selbst zahlen. Hier greift die private Pflegeversicherung, die abgeschlossen werden kann, um die Lücke zu schließen.

Es ist letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, was die Beiträge der Pflegepflichtversicherung leisten können. Die Einnahmen aus dieser gesetzlichen Versicherung stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlich anfallenden Pflegebedarf. Das führt nicht nur dazu, dass pflegebedürftige Menschen nicht mit der Sorgfalt versorgt werden, die sie eigentlich bräuchten. Es kann im schlimmsten Fall sogar zu Altersarmut und finanziell angeschlagenen Familien führen. Eine private Zusatzversicherung durch die private Pflegeversicherung ist daher zwar nicht in aller Munde, aber dringend notwendig.

Was sich ab 2022 bei der Pflegeversicherung veränderte, erfahren Sie hier: www.perfektversichert.de.

Bedarf und Realität bei der Pflegeversicherung

Um deutlich zu machen, wie groß die Diskrepanz zwischen Bedarf und Realität aussieht, reicht ein Blick auf einen Beispielfall:
Nimmt man für einen pflegebedürftigen Menschen die Pflegestufe III (also die höchste, die erreicht werden kann) als Grundlage, muss man pro Monat für die Pflege rund 3.360 Euro kalkulieren (Durchschnittswert). Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet jedoch im Schnitt gerade einmal 1.430 Euro. Wer nicht selbst ins Portemonnaie greifen will, um die Differenz zu begleichen, schließt eine private zusätzliche Pflegeversicherung ab. Es wird deutlich, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen kleinen Teil dessen abdeckt, was tatsächlich zu leisten ist. Ergänzende Maßnahmen sind daher unumgänglich. Trotzdem sollte man sich nicht ausschließlich auf Hochglanzbroschüren und blumige Phrasen von Vertretern verlassen, sondern sich unabhängig beraten lassen. Wer erst einmal zum Pflegefall geworden ist, hat keine Chance mehr, die Uhr zurückzudrehen. Besser ist es also, die Zeit vorher nutzen, um den passenden Tarif zu finden.

Pflegetarife: ein Dschungel aus Leistungen

Den passenden Tarif zu finden, ist eine wirkliche Herausforderung. Ein Blick auf die Angebote der Assekuranz zeigen, dass man sich erst einmal einen groben Überblick verschaffen muss, bevor ein konkretes Angebot in Augenschein genommen wird. Wahlweise können Pflegetagegeld- und Pflegekosten-Varianten abgeschlossen werden. Tagegeldtarife haben den Charme, dass der Kunde nach festgestellter Pflegebedürftigkeit selbst entscheidet, wie er das Geld einsetzt. Theoretisch können also entweder professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden oder aber Familienangehörige oder Bekannte - der Versicherte ist hier vollkommen frei. Sinnvoll ist eine eingebaute Dynamik, die spätere Kostensteigerungen berücksichtigt. Auffällig ist die Tatsache, dass zahlreiche Versicherer bei der Pflegestufe I die häusliche und vollstationäre Pflege ausklammern. Das würde bedeuten, dass erst ab Pflegestufe II die Leistung beginnt – es empfiehlt sich daher, die Vertragsbedingungen im Vorfeld genau unter die Lupe zu nehmen.

Die Pflegekostenversicherung

Diese Form der Pflegeversicherung zielt genau auf die Lücke zwischen dem Bedarf und den gesetzlichen Leistungen ab. Zwischen den Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden und dem wirklichen Bedarf entsteht in aller Regel eine Lücke, die durch die Pflegekostenversicherung geschlossen wird. Sinnvoll ist diese Art der Versicherung allerdings nur für professionelle Pflegedienste, die sich auf gesetzliche Leistungen beschränken. Für die Kosten durch private Pflegedienste kommt sie im Allgemeinen nicht auf oder zahlt nur einen gewissen Anteil.

Die Pflegetagegeldversicherung

Bei dieser Form der Pflegeversicherung wird für jeden Tag der Pflege ein fester Betrag ausgezahlt. Der Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass sie losgelöst von der sozialen Pflegeversicherung leistet. Geld gibt es also auch dann, wenn faktisch keine Restkosten in Relation zur sozialen Pflegeversicherung entstehen.

Zulagen in der Pflegeversicherung – Pflege Bahr

Riester- und Rürup-Rente standen gewissermaßen Modell, denn nun bekam auch die Zusatz-Pflegeversicherung eine Zulagen-Variante. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche private Pflegeversicherung, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Ähnlich wie bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat mit einem gewissen Betrag an der Pflegevorsorge. Allein die Tatsache, dass im Zuge des demografischen Wandels die Zahl der Demenzkranken bis 2030 auf 1,7 Millionen Menschen steigen wird, war Grund genug für die Bundesregierung, eine Zulage für Pflegeversicherungen einzuführen. Mit dem Neujahrstag des Jahres 2013 begann für alle gesetzlich Pflichtversicherten eine neue Ära: Unabhängig vom Einkommen erhalten sie eine jährliche Zulage von 60 Euro, wenn sie eine zusätzliche Pflegeversicherung mit einem Jahresbeitrag von mindestens 120 Euro abschließen.

Warum überhaupt Pflege Bahr?

Der Pflegebedarf in Deutschland wächst kontinuierlich an. Berechnungen zufolge sollen im Jahr 2050 bereits 4 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Die umlagenfinanzierte Pflegekasse kommt schon heute an ihre Grenzen. Auch die zusätzlichen privaten Versicherungen können nicht die gesamten Kosten abdecken, zudem sind die Versicherungsbeträge für diese Zusatzversicherung für viele Menschen kaum zu bewältigen. Zusätzlich schließen zu wenig Bürger eine private Zusatzversicherung ab und können so die hohen Kosten im Alter nicht selbst tragen. Die staatliche Unterstützung bei der Pflege Bahr soll die Bürger zu mehr Eigenverantwortung erziehen.

Wie hoch ist die Pflege Bahr Förderung?

Der Bund garantiert eine staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr. Diese Zahlung wird allerdings nur getätigt, wenn der Versicherte einen Eigenanteil von 120 Euro jährlich selbst einzahlt. Somit ergibt sich für den Monatsbeitrag mindestens Kosten von 10 Euro für den Versicherten.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Da die Versicherung dafür sorgen soll, die Versorgungslücke in der breiten Bevölkerung zu schließen, gibt es kaum Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss. Die Versicherung ist einkommensunabhängig und auch die Wahl der Krankenkasse (gesetzlich oder privat) spielt keine Rolle. Es findet zudem keine vorherige Gesundheitsprüfung statt und auf eine Altersgrenze wird auch versichert. Lediglich bereits Pflegebedürftige können sich nicht mehr versichern und für alle Versicherten gilt, dass es in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Versicherung noch keinen Leistungsanspruch gibt.

Vor- und Nachteile der Pflege Bahr

Der Verzicht auf Altersgrenzen und auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser privaten Zusatzversicherung ist sowohl Vor- und Nachteil. Für chronisch Kranke oder ältere Menschen bietet diese Pflegeversicherung die einzige Möglichkeit eine Versicherung zu erhalten. Andere private Versicherungen lehnen solche Versicherungsnehmer von vornherein ab. Die Aufnahme unabhängig vom Gesundheitsstand birgt aber auch viele Risiken. So wird die Versicherung einen hohen Beitrag verlangen müssen, um alle Risiken der Versicherten abzudecken. Für junge, gesunde Menschen entsteht somit ein Ungleichgewicht zwischen Kosten und Leistung. Zudem werden nur Pflege-Tagegeld-Verträge unterstützt und somit die Wahlfreiheit des Versicherten eingeschränkt.

Wer arbeitslos wird und ALG II bezieht oder in die Grundsicherung abrutscht, kann die Versicherung bis zu drei Jahre lang ruhen lassen. Alternativ dazu kann sie innerhalb der ersten drei Monate des Leistungsbezugs oder nach Ablauf der drei Jahre gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch bestehende Zusatz-Pflegeversicherungen förderungsfähig. Als endgültige Problemlösung für die Pflegefälle der Zukunft kann die staatliche Förderung wohl nicht betrachtet werden. Aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung.

 

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