bedarfsgerecht versichert

RechtsschutzRecht haben und Recht bekommen sollte nicht davon abhängig sein, ob man sich einen Rechtsanwalt oder einen Gerichtsprozess leisten kann. Das Kostenrisiko für einen Rechtsanwalt und das Gericht lässt sich durch eine Rechtsschutzversicherung absichern. Geldstrafen, Bußgelder oder dergleichen werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Wichtig: Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darf die Ursache für Streitigkeiten noch nicht gegeben sein. In der Regel gibt es vom Abschluss der Rechtsschutzversicherung bis zum tatsächlichen Versicherungsschutz eine Wartezeit von 3-6 Monaten.

Tipp: Mittels Beilegung eines Konflikts durch Mediation lassen sich viele Rechtsstreite abwenden! Der Vorteil: Bei einer Streitvermittlung gibt es weder Verlierer noch Gewinner.

Private Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei privaten Streitigkeiten. Sie übernimmt dabei entstehende Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Geregelt sind die üblichen Vertragsbedingungen in den § 2, § 23, § 25, § 26 und § 28 der ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen). Versichert ist die rechtliche Vertretung in folgenden Rechtsgebieten: Schadenersatzansprüche, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Ordnungswidrigkeiten und im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Ausgeschlossen sind rechtliche Streitigkeiten, welche durch das Eigentum, Halten, den Erwerb, das Mieten, Leasen oder Fahren eines Motorfahrzeuges zu Wasser, Land oder in der Luft entstehen. Weiterhin sind die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, vorgerichtliche Streitigkeiten mit Behörden, der „Ruhende Verkehr“ (z. B. Parkverstöße), allgemeine Schwierigkeiten z. B. bei der Testamentsverfassung, Baumängel und Rechtsstreitigkeiten beim Neubau ausgeschlossen.

Berufsrechtsschutzversicherung

Die Berufsrechtsschutzversicherung gewährleistet die rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten, welche durch bestehende Arbeits- und Dienstverhältnisse entstehen. Auch sie übernimmt damit verbundene Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Grundlage stellen die § 2, §§ 24-26 und § 28 der ARB dar. Wichtig ist diese Absicherung vor allem, weil im Arbeitsrecht jede Partei selbst für ihre Prozesskosten aufkommen muss, unabhängig vom Prozessausgang. Es ist meistens üblich, die Berufsrechtsschutzversicherung mit der privaten Rechtsschutzversicherung zu verbinden. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich Individualarbeitsrecht, also bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Streitigkeiten des kollektiven Arbeits- oder Dienstrechtes.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung stellt die rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten im Verkehrsrecht sicher, also bei Auseinandersetzungen zwischen den Verkehrsteilnehmern. Auch hier werden damit verbundene Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Die § 21 und die §§ 26-28 der ARB sind die Grundlage für diese Versicherung. Versichert ist der Halter oder Eigentümer eines Motorfahrzeuges zu Land, welches auf ihn zugelassen ist. Eingeschlossen sind entsprechend berechtigte Fahrer oder Insassen dieses Motorfahrzeuges. Folgende Rechtsgebiete sind versichert: Schadenersatzansprüche, Vertrags- und Sachenrecht (kann ausgeschlossen sein), Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrecht in Verkehrssachen, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Nicht versichert sind Schadenersatzforderungen anderer Verkehrsteilnehmer, Vorsatz und Verbrechen, vorgerichtliche Streitigkeiten mit Behörden und der „Ruhende Verkehr“.
Des Weiteren übernimmt die Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich auch die Kosten für sämtliche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Für KFZ-Halter, die sehr viel mit dem PKW oder LKW unterwegs sind, ist eine solche Versicherung enorm sinnvoll, denn: Die Strafen für Verkehrsdelikte steigen von Jahr zu Jahr an. Die aktuellen Bußgelder für Verstöße finden Sie im sogenannten Bußgeldkatalog. Durch die Punktereform haben sich die Strafen und Fahrverbote deutlich erhöht – dadurch soll die Sicherheit auf deutschen Straßen weiter verbessert werden. Aktuelle Bußgelder und Tendenzen für die künftige Entwicklung bietet www.bussgeld-info.de.

Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung

Die Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung stellt die rechtliche Vertretung des Eigentümers bzw. Mieters sicher bei Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einem gemieteten oder eigengenutzten Grundstück oder Gebäude bzw. Gebäudeteil entstehen. Damit verbundene Anwalts- und Gerichtskosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Geregelt ist dies im § 29 der ARB. Versichert sind Streitigkeiten des Wohnungs- und Grundstücksrechtes und der Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Meistens erhält man diese Art der Rechtsschutzversicherung nicht als alleinige Versicherung, sondern nur zusammen mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Nicht versichert sind hier das Baurecht, vorgerichtliche Streitigkeiten mit Behörden, Baumängel und Rechtsstreitigkeiten beim Neubau.

Vermieterrechtsschutzversicherung

Die Vermieterrechtsschutzversicherung wahrt die rechtlichen Interessen des Vermieters oder Verpächters bei Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einem von ihm als Eigentümer vermieteten Grundstückes oder Gebäudes bzw. Gebäudeteiles entstehen. Übernommen werden damit verbundene Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, geregelt im § 29 der ARB. Versichert sind Streitigkeiten des Wohnungs- und Grundstücksrechtes und der Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Nicht enthalten im Versicherungsumfang ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Neubauten, bei absichtlich verursachten Schäden und Prozesse, die keine Aussicht auf Erfolg haben und vorgerichtlicher Streit mit Behörden.

 

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