Von bestimmten Risiken sind Verbraucher auch nicht im Urlaub befreit. Deswegen raten Experten verstärkt dazu, vor dem Reiseantritt eine Reiseversicherung abzuschließen. Versicherte können mittlerweile unter zahlreichen, verschiedenen Reiseversicherungen wählen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Reiseversicherung ist sinnvoll und beinhaltet alle notwendigen Leistungen.
Die wichtigsten Arten der Reiseversicherung
Allgemein hat eine Reiseversicherung den Zweck, Reisende vor unerwarteten Risiken in Form von Diebstählen, Krankheiten oder Unfällen abzusichern. Der Vorteil einer solchen speziellen Police ist, dass die Versicherten im Notfall finanziell geschützt sind und umgehend Hilfe erhalten. Dies kann besonders in Urlaubsländern hilfreich sein, in denen der Versicherte die Landessprache nicht beherrscht. Eine Reiseversicherung greift, je nach abgeschlossener Police, unter bestimmten Umständen und Bedingungen. Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen die Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung sowie die Auslandskranken- und Reisekrankenpolice. Eine der wichtigsten und sinnvollsten Reiseversicherungen ist die Reisekrankenversicherung. Sollte der Versicherte während des Urlaubs bei einem Unfall verletzt werden, übernimmt der Versicherer die Kosten für einen Rücktransport. Dieser kann – unabhängig davon, ob es medizinisch notwendig ist – auch auf Wunsch des Versicherten erfolgen. Je nach Versicherer kann sich der Betroffene zudem bei Bedarf direkt an eine 24-Stunden-Notfallzentrale wenden. Diese kümmert sich um medizinische Hilfe und sagt verbindlich eine Übernahme der anfallenden Kosten zu. Dies ist insofern wichtig, als viele Krankenhäuser im Ausland einen oft teuren Kostenvorschuss verlangen.
Optionale Reiseversicherungen
Gegen das Risiko einer Reisestornierung sind Versicherte bei einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Dies gilt auch dann, wenn ein nicht an der Reise teilnehmender Angehöriger krank wird oder einen Unfall hatte. Sollte der Versicherte weiterhin seine Reise aus einem vorab versicherten Grund abbrechen, greift die Reiseabbruchversicherung und erstattet die nicht genutzte Reiseleistung sowie zusätzlich anfallende Reisekosten. Diese Arten der Reiseversicherung können sinnvoll sein, jedoch fällt das versicherte Risiko in den meisten Fällen eher gering aus. Deshalb sollte individuell entschieden werden, ob eine Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenfalls für die Reisegepäckpolice. Diese Reiseversicherung gewährleistet, dass Versicherte Ersatzeinkäufe von rund 250 Euro erstattet bekommen, sollte ihr Gepäck nicht am selben Tag wie der Reisende am Urlaubsort eintreffen.