Mehr als 6 Millionen Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr. Der überwiegende Teil der Unfälle ereignet sich in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport. Wenn auch die meisten dieser Unfälle glimpflich verlaufen, so ist ein Unfall ein unkalkulierbares Risiko – wenn er passiert, führt er unter Umständen zu erheblichen finanziellen Konsequenzen für Sie und Ihre Familie. Die Unfallversicherung soll das finanzielle Risiko eines Unfalls abfangen, denn sie bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Der Versicherungsschutz von Unfallversicherungen umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Was Versicherungen unter einem Unfall verstehen
Die Versicherungswirtschaft versteht unter einem Unfall den Umstand, dass der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird, oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
Leistung bei Invalidität
Sofern innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) als Unfallfolge eintritt, wird nach dem Grade der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet. Soweit Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe. Die Gliedertaxe sieht für den Verlust oder Funktionsfähigkeit von Gliedmaßen feste Entschädigungssummen vor.
Progressionsstaffelung
Vereinfacht gesagt versteht man darunter eine „Mehrleistung“ im Invaliditätsfall. Wird ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht, erhöht sich die Kapitalentschädigung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Grundsumme. Die Unfallversicherer haben dafür spezielle Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen.
Weitere Leistungsarten der Unfallversicherungen
Sinn von Unfallversicherungen ist es, die finanziellen Folgen eines Unfalls auszugleichen. Allerdings hat die Versicherungswirtschaft auch für die Unfallversicherung verschiedenste Leistungen definiert, die zusätzlich vereinbart werden können. Dazu gehören:
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
- Bergungskosten
- kosmetische Operationen.
Unserer Meinung nach sollte das Augenmerk vorwiegend auf die Absicherung des Invaliditätsrisikos gelegt werden, das dies am ehesten dem Wesen der Unfallversicherungen entspricht.
Siehe auch: www.perfektversichert.de